PROGNOS-SCHRIFTENREIHE
"IDENTIFIZIERUNG UND INTERNALISIERUNG EXTERNER KOSTEN DER ENERGIEVERSORGUNG"
im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft
Prof. Dr. Hans-Jürgen
Ewers, Klaus Rennings Universität Münster
ABSCHÄTZUNG DER SCHÄDEN DURCH EINEN SOGENANNTEN "SUPER-GAU"
Basel, im April 1992
Inhaltsverzeichnis:
Tabellen und Abbildungen
Abkürzungsverzeichnis
1. Problembeschreibung
1.1. Der Begriff Super-GAU
1.2. Mögliche Schäden eines Kernschmelzunfalls
1.3. Die Bewertung von Kernschmelz-Risiken
1.4. Das Problem der Unsicherheit
2. Methoden und Probleme der monetären
Bewertung von Gesundheitsrisiken
2.1. Grundsätzliche Überlegungen
2.1.1. Das Problem der Kompensierbarkeit
2.1.2. Die Verwendung von Risikokennziffern
2.1.3. Die Unfreiwilligkeit von Risiken
2.2. Methoden der Bewertung von Gesundheitsrisiken
2.2.1. Wi1lingness to Pay und Wi1lingness to Accept
2.2.2. Direkte Methoden
2.2.2. Indirekte Methoden
(a) Hedonistische Preisanalyse (HPA)
(b) Humankapitalmethode
3. Quantifizierung und Monetarisierung
3.1. Darstellung der bisherigen Studien zur Quantifizierung und
Monetarisierung von Super-GAU-Schäden
3.1.1. Die Hohmeyer-Voß-Kontroverse
(a) Die Hohmeyer-Studie
(b) Die Voß-Studie
3.1.2. Die Ottinger-Studie
3.1.3. Die Biblis-Studie
(a) Die Biblis-Szenarien
(b) Die Bewertung der Unfallschäden
3.1.4. Die Krümmel-Studie
3.1.5. Die Ferguson-Studie
3.2. Bewertung der monetären Schäden eines sogenannten
Super-GAU's
3.2.1. Die Repräsentativität des Biblis-Szenarios
3.2.2. Methodische Modifikationen
3.2.3. Gesamtschäden durch einen sogenannten Super-GAU
4. Der Umgang mit Super-GAU-Risiken:
Internalisierung versus Ökologischer Rahmen
4.1. Die Internalisierung der Kosten eines Super-GAU's
4.2. Risiko-Limits: Der ökologische Rahmen
4.2.1. Quantitative Risiko-Limits
(a) Safety Goals
(b) Schadensausmaß
(c) Private Versicherbarkeit
4.2.2. Qualitative Standards
(a) Irreversibilität
(b) Unfreiwilligkeit
(c) Auswirkungen auf spätere Generationen
4.2.3. Standardisierte Verfahren der Risikobewertung
5. Forschungsbedarf
Tabellen und Abbildungen
Tabelle 1: Gesundheitsschäden bei alternativen Unfallszenarien
Tabelle 2: Gesamtschäden eines Super-GAU's in Biblis
Tabelle 3: Anzahl der Einwohner in der Umgebung von Kernreaktoren
in der BRD
Tabelle 4: Bevölkerungsdichte um Kernreaktoren in der BRD
Tabelle 5: Gesamtschäden eines Super-GAU's in der BRD (in Mrd.
DM)
Abb. 1: Mögliche Schadensarten
eines Kernschmelzunfalls
Abb. 2: Kerntechnische Anlagen in der BRD im Jahre 1989
Abkürzungsverzeichnis :
BAST: Bundesanstalt für Straßenwesen
BMFf : Bundesminister für Forschung und Technologie
CRM : Contingent Ranking-Metbode
CVM : Contingent Valuation-Methode
DRS Phase B: Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B
GAU: Größter anzunehmender Unfal1
GRS : Gesel1scbaft für Reaktorsicherheit
HPA : Hedonistische Preisanalyse
ICRP : Internationale Strahlenschutzkommission
J : Joule
kWh : Kilowattstunde
MW : Megawatt (Mega = 106)
NRC : Nuclear Regulatory Commission
PJ : Petajoule (Peta = 1015)
SBV : Großflächiges Versagen des Sicherheitsbehälters
TWh : Terawattsunde (Tera = 1012)
VIK : Vereinigung Industriel1e Kraftwirtschaft
WHGK : Wiss. Hauptverwaltungsamt für Geodäsie und Kartographie,
Moskau
wr A : Willingnes to Accept Compensation
WTP : Willingness to Pay
1. Problembeschreibung
1.1. Der Begriff "Super-GAU"
Ein GAU bezeichnet den größten
anzunehmenden Unfall, gegen den ein
Kernkraftwerk sicherheitstechnisch ausgelegt sein muß, um
eine Betriebs-
genehmigung zu erhalten. Man spricht von "Auslegungsunfällen"
oder
"Auslegungsstörfällen" (Hahn/Sailer, 1987).
Welche Unfälle beherrscht werden
müssen, hängt jeweils vom aktuellen Stand von Wissenschaft
und Technik ab, der
sich in Katalogen von Auslegungsstörfallen niederschlägt
(BMFI', 1978).
Ein Super-GAU dagegen bezeichnet einen
Unfall im Rahmen des sogenannten
Restrisikos, das trotz der sicherheitstechnischen Auslegung von
Kernkraftwerken
verbleibt. Ein solches Restrisiko wird, so eine Dokumentation der
Bundesregierung, implizit stets eingegangen, 'weil jenseits des
abgesicherten
Bereichs stets theoretische Schadensmechanismen verbleiben, die
zwar äußerst
unwahrscheinlich, aber doch physikalisch möglich sind"
(BMFI' , 1978). Analog
spricht man hier von "auslegungsüberschreitenden Unfällen".
Der Begriff Super-GAU wird in der
Regel synonym mit dem Begriff Kern-
schmelzunfall verwendet, denn "... größere Mengen
an radioaktiven Stoffen
können ...nur freigesetzt werden, wenn der Brennstoff stark
aufgeheizt wird und
schmilzt" (GRS, 1989).
1.2. Mögliche Schäden eines Kernschmelzunfalls
Die möglichen Schäden eines
Kernschmelzunfalls sind vielfältig. Eine um-
fangreiche Liste von Hahn/Sailer ist in Abbildung 1 aufgeführt.
Der aufgeführte
Katalog möglicher Unfallschäden soll als eine Art Checkliste
dienen, mit dessen
Hilfe Studien zur Quantifizierung und Monetarisierung von Kernschmelzunfällen
daraufl1in überprüft werden können, in welchem Umfang
sie potentielle Schäden
berücksichtigen bzw. vernachlässigen.
Abbildung 1: Mögliche
Schadensarten eines Kernschmelzunfalls
Auswirkungen auf Leben und Gesundheit
der Menschen
- Tote durch Unfalleinwirkungen
- Spättote, z. B. Krebs durch Unfallfreisetzungen
- akut Kranke nach Unfall, wieder heilbar
- chronisch Kranke nach Unfall
- genetische Schäden
- psychische Schäden
- Angst vor weiteren Auswirkungen oder Unfällen
Auswirkungen auf Infrastruktur
- Trinkwasserverseuchung kurzfristig/langfristig
- Bodenverseuchung ,
- beseitigbare Oberflächenkontamination
- nicht beseitigbare Oberflächenkontamination
- Unbrauchbarmachung von Nachbaranlagen
- Unbrauchbarwerden von sonstiger Infrastruktur
Auswirkungen auf andere Lebewesen
- Verlust von wirtschaftlich genutzten Lebewesen
- Verlust häufiger wildlebender Lebewesen
- Verlust seltener / aussterbensbedrohter Arten
- Verlust von Biotopen
Volkswirtschaftliche Auswirkungen
- Kosten für Messungen und Katastrophenschutz
- Kosten und Folgen der Beseitigung
- Kosten und Folgen der Evakuierung
- Produktionsverluste außerhalb der Unfallanlage
- Folgekosten von Produktionsverlusten
- Imageverlust für Unternehmen oder Branchen
Soziale und politische Auswirkungen
- Auswirkungen auf das Verhalten einzelner
- Auswirkungen auf das Verhalten gesellschaftlicher Gruppen
- Änderungen des Sozialverhaltens
- Änderungen der sozialen und politischen Maßstäbe
- Änderungen der Gesellschaft und des politischen Systems
- Beeinträchtigung internationaler Beziehungen
- Proliferation
Ökologische Auswirkungen
- Auswirkungen auf die Intaktheit der Biosphäre
- Auswirkungen auf ökologische Ressourcen
- Änderung natürlicher Bedingungen
Quelle: Lothar Hahn, Michael Sailer
(1987)
1.3. Die Bewertung der Unfallrisiken
Das Unfallrisiko von Kernkraftwerken
zählt zu den heikelsten Problemen im
Rahmen der Bewertung externer Effekte der Energieversorgung. Die
großen
Abweichungen unterschiedlicher Gutachten rühren daher, daß
ein extremes
Verhältnis zwischen dem immens großen potentiellen Schadensausmaß
und der
äußerst geringen Unfallwahrscheinlichkeit besteht. Je
nachdem, ob mehr auf das
potentielle Schadensausmaß oder die Unfallwahrscheinlichkeit
pro Reaktor
abgestellt wird, rangiert die Kernenergie im Urteil der Gutachter
als sicherster
oder als bedrohlichster Energieträger.
Hinzu kommt, daß ein Kernschmelzunfall
Effekte hervorrufen kann, die mit den
üblichen Methoden zur monetären Bewertung von Umweltschäden
nur schwer
zu messen sind. Gemeint sind Todesfälle, Konsequenzen für
nachfolgende
Generationen und irreversible Umweltschäden. Auf diese besonderen
Effekte
und Möglichkeiten ihrer Internalisierung wird im Rahmen dieser
Untersuchung
einzugehen sein.
Ziel der volkswirtschaftlichen Bewertung von Super-GAU-Risiken ist
es
demnach (Ewers/Rennings, 1991),
- die Größenordnung der
Schäden aufzuzeigen, die aufgrund von schweren
Reaktorunfällen zu erwarten sind;
- falsche Signale der Strompreise zu korrigieren, wenn Super-GAU-Risiken
nicht ausreichend versichert und deshalb in den Strompreisen ungenügend
enthalten sind;
- Aufschluß darüber zu geben, in welchem Umfang es
sinnvoll ist, Mittel zu
investieren, um Unfallrisiken zu verringern oder zu beseitigen;
- Argumente zu der Frage zu liefern, ob die bewerteten Externalitäten
über
den Preis internalisierbar sind, oder ob sie aufgrund ihrer besonderen
Qualität (Unfreiwilligkeit des Risikos, Irreversibilitäten)
besonderen
Kriterien unterliegen;
- die Öffentlichkeit zu informieren. Die Kalkulation von
Risiken soll
nachvollziehbar dargestellt werden, wobei die Grenzen der Bewertung
und
unterschiedliche Meinungen zwischen Experten deutlich zu machen
sind.
Die Diskussion zwischen Experten und sogenannten Laien sollte
möglichst
offen geführt werden (Slovic, 1987).
Im Falle von Reaktorunfällen
sind die Unfallkosten nur bis zu einer maximalen
Deckungssumme von 500 Mio. DM versichert. Damit werden die Kosten
aller
darüber hinausgehenden Schäden auf die Allgemeinheit abgewälzt.
Strom aus
Kernenergie wird unter Umständen billiger angeboten, als es
seinen
tatsächlichen Kosten entspricht.
"Das Atomhaftungsrecht soll in
erster Linie dem Opferschutz dienen" (Pelzer,
1991). Dennoch dürfen rechtlich gesehen die Deckungssummen
nicht so
astronomisch hoch sein, daß damit der Betrieb eines Kernkraftwerkes
praktisch
unmöglich wird, "insbesondere deshalb, weil haftpflichtige
Inhaber einer
Kernanlage nach Gefährdungshaftung, also ohne Verschulden,
für Schäden
durch eine Tätigkeit haftet, die der Staat in einem förmlichen
Genehmigungsverfahren ausdrücklich zugelassen hat" (Pelzer,
1991). Aus
rechtlicher Sicht erscheint das Ziel des Opferschutzes trotz einer
möglicherweise
unzureichenden Deckungssumme gewahrt, da im Falle einer Katastrophe
ohnehin der Staat mit schnellen und unbürokratischen Hilfen
einspringen würde.
Aus ökonomischer Sicht ist jedoch kritisch zu fragen, ob durch
eine solche
Abwälzung der Kosten von Unfallrisiken auf die Allgemeinheit
zu geringe
Anreize bestehen, die Risiken zu senken.
Der ökonomische Wert von Risiken
hängt von mehreren Faktoren ab, die auch
als Arbeitsschritte der Bewertung zu verstehen sind (Karl, 1987):
- von der Wahrscheinlichkeit des
Risikos;
- vom Ausmaß des (in Geldeinheiten) bewerteten Schadens;
- von der Bereitschaft der Wirtschaftssubjekte, das Risiko einzugehen
(Risikopräferenz).
1.4. Das Problem der Unsicherheit
Ein möglicher Reaktorunfall zählt
zu den Umweltrisiken, die sich durch ein
hohes Maß an Komplexität auszeichnen (Ewers/Rennings,
1991).:
- Es ist oft nicht möglich,
einen oder mehrere Schädiger zu identifizieren. So
läßt sich im Einzelfall nicht immer nachweisen, ob
ein Krebsgeschwür auf
radioaktiven Fallout oder auf andere Umwelteinflüsse (Ernährung,
Abgase,
Nikotin, Einflüsse am Arbeitsplatz usw.) zurückzuführen
ist.
- Es läßt sich vielfach kein Zusammenhang zwischen
einem oder mehreren
schädigenden Ereignissen und dem eingetretenen Schaden nachweisen.
Da
schon heute 20 Prozent unserer Bevölkerung an Krebs stirbt,
ist eine
erhöhte Krebssterblichkeit in der BRD selbst nach der Katastrophe
in
Tschernobyl epidemiologisch kaum zu beobachten (Wendling, 1986).
Im
Einzelfall ist es möglich, daß erst ein Zusammentreffen
mehrerer
Krebsrisiken zu einer Erkrankung führt.
- Der Schaden läßt sich weder in sachlicher noch in
zeitlicher Hinsicht
abgrenzen. Noch heute sterben Atombombenopfer an den Folgen der
Abwürfe auf Hiroshima und Nagasaki (Schmidt, 1991). Erkrankungen
aufgrund radioaktiver Strahlen können noch Jahrzehnte später
auftreten,
möglicherweise in Form einer Immunschwäche, die der
Körper ohne die
zusätzliche Belastung verkraftet hätte.
Zu den neueren Veröffentlichungen
über die Folgen von Tschernobyl sind
folgende Anmerkungen zu machen:
1. Weil Strahlenschäden auch
noch nach Jahrzehnten auftreten können, ist
mit aussagekräftigen empirischen Untersuchungen über
die langfristigen
Folgen des Tschernobyl-Unfalls erst im nächsten Jahrtausend
zu rechnen.
Bis dahin muß auf die bekannten Risikokennziffern (Berechnung
der zu
erwartenden Krebsfälle anhand der Kollektivdosis, z.B. nach
ICRP-Wert)
zurückgegriffen werden. Vor diesem Hintergrund sind, unabhängig
von
methodischen Problemen (vgl. Spiegel 1992, S. 147) vorläufige
Untersuchungen zu den Folgen von Tschernobyl wie die der
internationalen Atomenergiebehörde in besonderem Maße
mit dem
Problem der Unsicherheit behaftet (vgl. IAE~ 1991).
2. Die verwendeten Zahlen zum Tschernobyl-Unfall
stammen aus dem
russischen Unfallbericht von 1986. Danach kam es zu einer Freisetzung
von
rund 3,5 Prozent der im Reaktor enthaltenen Radionuklide und zu
einer
Emission von 8-14 Mega-Curie (vgl. Schmidt, 1987, S. 45). Die
in einem
neuen Report von Wladimir Tschernosenko (vgl. Spiegel, 1992)
angegebene Emission von 6,4 Mega-Curie liegt in der gleichen
Größenordnung. Die Freisetzungsrate von 3,5 Prozent
bezeichnet
Tschernosenko als Legende; er selbst geht von einer Freisetzungsrate
von 80
Prozent aus. In dieser von Tschernosenko angenommenen Freisetzungsrate
liegt die einzige für die Super-GAU-Studie relevante Neuheit,
deren
Fundiertheit nachzugehen ist. Die Relevanz besteht darin, daß
bei einer
80prozentigen Freisetzung natürlich nicht mehr davon ausgegangen
werden
könnte, daß ein Super-GAU in der Bundesrepublik zu
einer doppelt so
hohen Freisetzung führen würde ( da sie nicht über
100 Prozent liegen
kann). Die Größenordnung der geschätzten Schäden
eines Super-GAU's
(Schäden in Billionenhöhe) dürfte aber von dieser
Frage unberührt bleiben.
Die vorliegende Arbeit kann aufgrund
des beschriebenen Problems der Un~
sicherheit keine deterministische Aussage über das Ausmaß
und die Folgen eines
möglichen künftigen Super-GAU's machen. Die Untersuchung
stützt sich auf
Expertenaussagen, Szenarien und Wahrscheinlichkeiten, die mit Hilfe
begründeter Annahmen mögliche Schäden eines Reaktorunfalls
beschreiben und
bewerten.
2. Methoden und Probleme der monetären
Bewertung von Gesundheitsrisiken
Verluste menschlichen Lebens stellen
in allen Untersuchungen zur Bewertung
von Super-GAU-Schäden die dominante Schadenskategorie dar.
Zudem ergeben
sich gerade in diesem Bereich je nach angewendeter Bewertungsmethode
auffallend große Unterschiede. So liegen beispielsweise die
Ergebnisse der im
angelsächsischen Raum verbreiteten hedonistischen Preisanalyse
in der Regel
um ein Vielfaches über denen des Humankapitalansatzes, der
in Deutschland
gebräuchlich ist. Um diese Unterschiede zwischen deutschen
und
angelsächsischen Studien aufzuklären, sollen im folgenden
die verschiedenen
Methoden zur Bewertung von Gesundheitsrisiken erläutert und
beurteilt werden.
2.1. Grundsätzliche Überlegungen
2.1.1. Das Problem der Kompensierbarkeit
Bei der Bewertung von Gesundheitsrisiken
ergibt sich als erstes Problem, daß
Tote auch mit einem noch so hohen monetären Wert nicht mehr
entschädigt
werden können. Dieses Problem, das grundsätzlich die Brauchbarkeit
der
paretianischen Wohlfahrtsökonomie in diesem Bereich in Frage
stellt, gilt für
alle Bewertungsmethoden. Es ist bei Todesfällen nicht möglich,
den
Hauptgeschädigten besserzustellen oder zu entschädigen.
Nun geht es bei der Entscheidung für
ein Projekt nicht um die Frage, wie ein
durch das Projekt Getöteter nachträglich kompensiert werden
kann. Läge ein
solcher Sachverbalt vor, d. h. bestünde Sicherheit darüber,
daß eine bestimmte
Person durch das Projekt zu Tode käme, dürfte das Projekt
erst gar nicht
realisiert werden.
Bei der Entscheidung für ein
Projekt geht es vielmehr darum, Risiken zu
bewerten, von denen nicht bekannt ist, welches Individuum tatsächlich
ge-
schädigt wird. Diese Risiken gilt es gegen den Nutzen des Projektes
abzuwägen.
Ökonomisch relevant ist also nicht die Frage, wie der Wert
eines bestimmten
Menschenlebens bestimmt werden kann, sondern die Frage, wie der
Wert einer
statistischen Änderung von Gesundheitsrisiken zu ermitteln
ist. Gefragt wird also
nicht nach einer (unmöglichen) Kompensation ex post (nach dem
Todesfall),
sondern nach einer Kompensation ex ante (bei einer Veränderung
der Risiken).
Der ökonomische Wert eines Gesundheitsrisikos ist demnach der
Betragt den die
Individuen für die Vermeidung eines Risikos zu zahlen bereit
sind oder der
Betrag, für den sie eine Ausweitung von Risiken auf sich nehmen.
Um es noch einmal zu unterstreichen:
Es geht nicht um die Bewertung eines
speziellen Todesfalles sondern um die Bewertung eines Risikos, dem
eine
Vielzahl von Personen ausgesetzt sind. Bei der Bewertung ist unbekannt
welche
Individuen tatsächlich von Gesundheitsschäden betroffen
sein werden (Ottinger :
et. al.t 1990).
2.1.2. Die Verwendung von Risikokennziffern
Stellt man auf die Bewertung von Risiken
ab, so ist als zweites Problem die
Verwendung von Risikokennziffern zu hinterfragen. Konventionell
wird das
sogenannte Restrisiko von Kernkraftwerken als Produkt aus Unfallwahr-
scheinlichkeit und Schadensausmaß gemessen. Im Falle von Reaktorunfällen
nehmen beide Faktoren extreme Werte an. Das Schadensausmaß
ist außer- ,
ordentlich hoch, die Wahrscheinlichkeit außerordentlich gering.
Durch die
Verwendung von Erwartungswerten wird das hohe Schadensausmaß
verschleiert
(Ottinger et. al.t 1990; Binswanger 1990). Um dies zu verhindern,
beschränken
sich manche Gutachten auf die Untersuchung des "worst case"
(Ewers/Rennings,
1991). Die im folgenden vorgestellten Methoden greifen jedoch auf
den
statistischen Erwartungswert zurück. Welche Konsequenzen aus
bestimmten
-Eigenschaften extremer Risiken (Ausmaß, lrreversibilität,
Auswirkung auf
spätere Generationen) gezogen werden können, ist Gegenstand
von Kapitel 4.
2.1.3.Die Unfreiwilligkeit von Risiken
Ein drittes Problem der Bewertung
von Gesundheitsrisiken ist darin zu sehen,
daß in der Regel unterstellt wird solche Risiken würden
freiwillig eingegangen.
Ein Super-GAU dagegen ist ein unfreiwilliges Risiko, dem niemand
ausweichen
kann. Die Kosten eines Reaktorunfalls tragen zwangsläufig alle.
Von daher
müssen bezüglich der Akzeptanz des "Restrisikos"
von Kernkraftwerken
besonders hohe Maßstäbe angelegt werden.
Eine Möglichkeit, solche Maßstäbe
festzulegen, liefert die "Theorie der Ge-
rechtigkeit" von lohn Rawls (Rawls 1979; Bog ai 1989; Ewers/Rennings
1991). In
einer entwickelten Gesellschaft, die sich in einem Zustand nur mäßiger
Güterknappheit befindet, sind nach Rawls freiheitliche Grundrechte
wie das auf
körperliche Unversehrtheit nicht durch materielle Güter
kompensierbar. Kosten-
Nutzen-Überlegungen für eine Maßnahme greifen erst
dann, wenn die
Grundrechte durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden
können. Der
Kosten-Nutzen-Analyse wird somit eine Vorrangregel als Restriktion
auferlegt.
Der Betrieb von Kernkraftwerken ist
demnach nicht ohne weiteres legitimiert,
auch dann nicht, wenn das "Restrisiko" äußerst
gering und der wirtschaftliche
Nutzen groß ist. Denn das "Restrisiko" berührt
im Ernstfall die zu schützenden
gesellschaftlichen Grundgüter. Legitimierbar wäre die
Entscheidung für den
Einsatz der Kernenergie erst dann, wenn man dafür beim Abschluß
eines
Gesellschaftsvertrages Einstimmigkeit erwarten könnte. Dies
heißt, daß jeder
Bürger sich in der fiktiven Situation eines Gesellschaftsvertrages,
"unter dem
Schleier der Ungewißheit", ob er selbst von der Kernenergie
profitiert oder nicht,
ob er selbst zu den Opfern eines potentiellen Reaktorunfalls zählen
wird oder
nicht, für den Einsatz der Kernenergie entscheiden müßte.
Diesen Überlegungen entsprechen
zwei Grundsätze zur Legitimation von
Risiken, die Meyer-Abich formuliert hat CS. Meyer-Abich 1990, S.
173( und S.
176):
- Der Einzelne darf um eines individuellen
Ziels willen Gefahren eingehen,
soweit damit andere, die nicht dieselbe Gefahr eingegangen sind,
nicht
gefährdet werden oder das Risiko aus sonstigen Gründen
z.B. der
Sittlichkeit) nicht zu verantworten wäre.
- Keine noch so große Mehrheit darf entscheiden, um wirtschaftlicher
Vorteile willen ein Todesrisiko für einzelne Bürger
einzugehen.
Wie wichtig dieses Problem ist, zeigt
sich auch bei der praktischen Anwendung
von Bewertungsmethoden. Bei der empirischen Befragung von Zahlungsbereitschaften
werden in der Regel Antworten mit unendlich hohen Werten
("Verkaufe um keinen Preis", "Kaufe um jeden Preis")
als Proteststimmen aussor-
tiert (Ottinger et. al., 1990). Gerade diese Stimmen aber zeigen
die Akzeptanz
der Risiken eines Energieträgers an. Und theoretisch reicht
eine einzige unend-
lich hohe Entschädigungsforderung oder Zahlungsbereitschaft
aus, um unendlich
hohe soziale Kosten zu erzeugen.
2.2. Methoden zur Bewertung von Gesundheitsrisiken
Prinzipiell lassen sich Umweltschäden
nach zwei Ansätzen berechnen (Ewers,
1986; Schulz, 1989). Der erste Ansatz, die Analyse der Willingness
to Pay (WTP),
fragt danach, wieviel die Bürger zu zahlen bereit wären,
um eine Verbesserung
der Umweltsituation zu erreichen. Der zweite Ansatz, die Analyse
der
Willingness to Accept Compensation (WTA), fragt nach der Höhe
der
Entschädigung, welche die Bürger fordern würden,
um einen Umweltschaden
hinzunehmen. Ausgangspunkt der Befragung ist also nach dem in dieser
Studie
zugrundegelegten Schadensmaß der Compensating Variation die
Situation nach
einer Änderung der Umweltqualität. Die Höhe der erforderlichen
monetären
Kompensation gibt an, wieviel nach einer Änderung der Umweltqualität
einem
Individuum bezahlt werden muß bzw. wieviel ein Individuum
bezahlt, damit es
ihm nachher genauso gut geht wie vorher.
Die Zahlungsbereitschaft bzw. die
Entschädigungsforderung der Bürger lassen
sich entweder direkt durch eine Befragung ermitteln oder indirekt
über plausible
Kostengrößen schätzen.
2.2.1. Willingness ta Pay und Willingness to Accept
Empirische Untersuchungen haben für
die WTP und WT A sehr unterschiedliche
Werte ermittelt. In den meisten Studien ist die WT A drei bis fünf
mal so hoch
wie der Wert der WTP, in manchen Studien sogar noch höher (PearceITurner,
1990; Ottinger et. al., 1990). Aus zweierlei Gründen erscheinen
diese
Diskrepanzen plausibel (Pearce/Turner, 1990; Ottinger et. al., 1990):
- Die ökonomische Theorie vernachlässigt,
daß es in der menschlichen
Psyche einen Referenzpunkt (in der Regel den Status quo) gibt,
von dem
aus Verluste bereits in Besitz befindlicher Güter weitaus
höher gewertet
werden als der Gewinn noch nicht in Besitz befindlicher Güter.
Die WTP
für eine Verbesserung des Status quo ist daher geringer als
die WTA für
eine Verschlechterung des Status quo.
- Das Befragungsdesign der Erhebungen
ist zu simpel. Es müssen Anreize in
die Befragung eingebaut sein, ehrliche Antworten zu geben, und
es müssen
Informationen geliefert werden, die dem Befragten helfen, die
Entscheidungssituation nachzuvollziehen. Ohne ein sehr sorgfältiges
Befragungsdesign besteht die Gefahr, daß die Befragten aus
strategischen
Gründen ihre Zahlungsbereitschaften untertreiben und/oder
ihre
Kompensationsforderung übertreiben. Möglicherweise ist
aber auch die
Angabe sehr hoher Kompensationsforderungen und sehr niedriger
Zah-
lungsbereitschaften eine ehrliche Aussage darüber, wie sich
die Befragten
ihr Verhalten auf einem fiktiven Markt für Umweltgüter
vorstellen. Es
kann schlicht ein Mangel an Lernprozessen (Feedback, Erfahrung)
se~
weil es sich bei Befragungen lediglich um eine Marktsimulation
handelt
Es entspricht der täglichen Erfahrung
auf allen Märkten für neue Produkte, daß
zunächst unrealistisch hohe Preisforderungen und unrealistisch
niedrige
Zahlungsbereitschaften aufeinandertreffen, bis sich schließlich
durch einen
Lernprozess ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage einpendelt.
Solche Feedback-Prozesse fehlen auf fiktiven Umweltmärkten,
so daß Äu-
ßerungen möglicherweise einfach unrealistisch sind und
deshalb WTP und WTA
weit auseinanderklaffen. Es hat sich gezeigt, daß Antworten
der gleichen
Personen bei wiederholten Befragungen zunehmend den Verlauf normaler
Nachfragekurven widerspiegeln, was darauf zurückgeführt
wird, daß bei den
Befragten Lernprozesse stattgefunden haben (Pearce/Turner, 1990).
Bei einer empirischen Erhebung des
Wertes von Gesundheitsrisiken ist daher ein
sehr sorgfältiges Befragungsdesign zu wählen (Anreiz zu
ehrlichen Antworten,
Informationen über Entscheidungssituation, Rückkopplungen
einbauen). Da im
Zweifel zudem immer der niedrigere Schätzwert vorzuziehen ist,
sollte die WTP
gemessen werden.
2.2.2. Direkte Methoden
Die Methoden der direkten Befragung
nach Zahlungsbereitschaften werden
unter dem Begriff der Contingent Valuation (CVM) zusammengefaßt.
Vor- und
Nachteile der CVM sind nach Hoevenagel (Hoevenagel 1991a, 1991b):
Vorteile der CVM:
- ihre weitreichenden Anwendungsmöglichkeiten
(bei vielen Umweltgütern
ist sie die einzige Möglichkeit);
- die Möglichkeit, non user-values zu messen;
- die Erhebung eigener Daten;
- die direkte und umfassende Messung der Konsumentenrente.
Befragungen haben grundsätzlich
den Vorzug, auch die Zahlungsbereitschaft zur
Vermeidung intangibler Schäden (wie etwa psycho-sozialer Kosten)
zu erfassen.
Die Methoden der Contingent Valuation sind somit vom Ansatz her
am ehesten
in der Lage, Wohlfahrts- bzw. Nutzenänderungen auf der Basis
individueller und
subjektiver Präferenzen umfassend zu messen.
Nachteile der CVM:
- basiert auf mündlichen Angaben
über das Verhalten (bzw. über die WTP);
- Ergebnisse reagieren sensibel auf Art der Fragestellung;
- verlangt deshalb differenziertes Befragungsdesign, was die CVM
sehr
aufwendig macht;
- verlangt vom Befragten Entscheidungen, die er vorher nie getroffen
hat.
Überschätzt wird häufig
die Möglichkeit strategischer Antworten der Befragten.
Diese lassen sich durch ein differenziertes (und aufwendiges) Befragungsdesign
kontrollieren, so daß die Gefahr der Manipulation der CVM
weniger vom
Interviewten, sondern eher vom Forscher ausgeht. Wegen ihrer theoretischen
und praktischen Vorzüge gilt die CVM dennoch als die beste
Methode zur
Messung von Umweltschäden (Buchanan 1991; Hoevenagel1991a,
1991b; Ewers
1986; Mishan 1971).
Unzulässig wäre bei der
Anwendung der CVM zur Bewertung von Gesund-
heitsrisiken die Fragestellung, wie hoch der Befragte den Wert seines
eigenen
Lebens ansetzen würde. Dieser wird natürlich unendlich
hoch bewertet. Zulässig
ist nur die Frage nach der WTP zur Verringerung von Risiken bzw.
nach der
WTA, für die er zusätzliche Risiken eingehen würde.
Oft wird beispielsweise
gefragt, welche Risikozulagen Individuen für bestimmte risikobehaftete
Tätigkeiten verlangen würden.
Die CVM ist zur Bewertung von Gesundheitsrisiken
bereits verbreitet. Die
Ergebnisse divergieren je nach Fragestellung und Art des untersuchten
Risikos.
Violette/Chestnut geben in einem Überblick über verschiedene
ältere Studien
eine Bandbreite des Wertes tödlicher Gesundheitsrisiken an,
die -auf das Jahr
1986 fortgeschrieben- zwischen 315.000 US-$/Todesfall und 7,4 Mio.
US-
$/Todesfall liegt (McDaniels, 1988).
Im Bereich von Kernenergierisiken
ist die CVM noch kaum angewendet worden.
Einen ersten Ansatz in diese Richtung liefert eine Studie der Washington
State
University unter Leitung von George Hinman im Auftrag der Bonneville
Power
Administration (Buchanan 1991; Hinman et. al. 1990). Die Studie
ermittelt aus
einer Haushaltsbefragung in Washington, Oregon, Idaho und einem
Teil von
Montana eine Bereitschaft der Bürger, für die Vermeidung
von Kernenergie
einen Aufschlag von durchschnittlich 37,32 US-$ pro Jahr auf die
Stromrechnung
in Kauf zu nehmen. Für die gesamte Region (3,56 Mio. E) beträgt
die
Zahlungsbereitschaft zur Vermeidung aller nuklearen Risiken ( dazu
zählen auch
die Risiken der Endlagerung) Risiken 52,8 Mio. US-$ pro Jahr. Aus
der
Befragung, die nicht speziell nach der WTP zur Vermeidung von
Reaktorunfällen fragt, läßt sich allerdings nicht
der monetäre Wert von Super-
GAU-Risiken ableiten.
Die Methode des Contingent Ranking
(CRM) ist eine Spielart der Conjoint
Analyse, die als empirisches Marktforschungsinstrument im Marketing
verbreitet
ist. Die Grundidee besteht in der Annahme, daß der Nutzen
eines Gutes aus
seinen Eigenschaften resultiert und daß die Nutzeneffekte
dieser Eigenschaften
(sog. Teilnutzenwerte) separat ermittelt werden können. Es
handelt sich also um
ein "Verfahren, das auf Basis empirisch erhobener Gesamtnutzenwerte
versucht,
den Beitrag der einzelnen Komponenten zum Gesamtnutzen zu ermitteln"
(Backhaus et. al., 1990). Zum Beispiel läßt sich untersuchen,
wie wichtig dem
Energieverbraucher die Kriterien Sicherheit und Umweltfreundlichkeit
im
Vergleich zu anderen Eigenschaften des Produktes sind, und welchen
Preis er
dafür zu zahlen bereit wäre. Der Befragte ordnet Produktvariationen
entsprechend seinen Nutzenvorstellungen in eine Rangliste, wobei
sich die
Produktvariationen aus unterschiedlichen Zusammenstellungen verschiedener
Produkteigenschaften unter Einfluß des jeweiligen Preises
ergeben.
In der Umweltökonomie wurde das
Verfahren bisher selten angewandt. Bei-
spiele für empirische CR-Untersuchungen sind die Bewertung
einer verbesserten
Wasserqualität oder einer Reduktion von Dieselgeruch bei Fahrzeugmotoren
(Hoevenagel, 1991b). Der Wert vermiedener Gesundheitsrisiken wurde
bislang
nicht untersucht.
2.2.3. Indirekte Methoden
Wegen der Probleme (aber auch vor
allem der Kosten) einer direkten Befragung
wurde bei der Bewertung von Menschenleben in der Vergangenheit auf
indirekte
Verfahren zurückgegriffen, die individuelle Präferenzen
anhand plausibler
Kostengrößen schätzen. In der Literatur werden meist
vier indirekte Verfahren
zur Bewertung von Menschenleben genannt (Mishan, 1971; Hanusch,
1987). Sie
lassen sich in sogenannte objektive und subjektive Methoden unterteilen.
Die
wichtigsten dieser Verfahren, die Humankapital-Methode ("objektiv")
und die
hedonistische Preisanalyse ("subjektiv"), sollen im folgenden
kurz erläutert und
beurteilt werden.
(a) Hedonistische Preisanalyse
(HPA)
Hedonistische Preisanalysen schätzen
implizit die Preise von Umweltgütern,
indem sie Preise von Gütern mit unterschiedlicher Umweltqualität
vergleichen.
So können die Preisdifferenzen von Häusern in unterschiedlichen
Wohnlagen
Aufschluß geben, wieviel die Wirtschaftssubjekte für
Umweltqualitäten wie Ruhe
und saubere Luft zu bezahlen bereit sind (Pearce/Turner, 1990; Ewers/Schulz,
1982). Die HP A ist in den Vereinigten Staaten bei der Bewertung
von
Gesundheitsrisiken bereits umfangreich erprobt (Ottinger et. al.,
1990). Die
empirischen Studien vergleichen die Löhne für Tätigkeiten
unter
lebensgefährlichen Risiken mit Löhnen für Tätigkeiten
ohne diese Risiken. Die
ermittelte Differenz wird als Lohnzulage für das eingegangene
Unfallrisiko
interpretiert. Die Lohnzulage drückt somit als Kompensationszahlung
den
ökonomischen (Markt-)Wert des mit der Tätigkeit verbundenen
Risikos aus und
läßt sich zur Bewertung des Risikos eines tödlichen
Unfalls heranziehen.
In der Ottinger-Studie wird ein konservativer
Mittelwert aus 10 Studien ermittelt,
der bei 4 Mio. US-$/Todesfall liegt. Die Bandbreite von acht der
zugrundegelegten Studien, die Risikozulagen nach der Methode der
HP A
ermitteln, liegt zwischen 0,7 und 12,8 Mio. US-$. Die verbliebenden
zwei Studien
leiten wie Ottinger Werte aus anderen empirischen Studien ab, die
auch
vomehrn1ich die HP A angewendet haben.
Ein Beispiel für die Berechnung
von Gesundheitsrisiken nach der Methode der
HPA: Ein Bauarbeiter, dessen statistische Wahrscheinlichkeit eines
tödlichen
Berufsunfalls in seinem Arbeitsbereich bei Null liegt, bekommt das
Angebot,
eine vergleichbare Tätigkeit beim Bau eines Alpentunnels auszuüben.
Bei
derartigen Baumaßnahmen verunglückt jährlich einer
von 1.000 Arbeitern
tödlich. Der Bauarbeiter ist bereit, das Angebot anzunehmen,
wenn er zusätzlich
zu seinem bisherigen Lohn von 15 DM/Stunde eine Gefahrenzulage von
3
DM/Stunde erhält, wodurch sein Jahreslohn um 6.000 DM steigt.
Die
Kompensation für das Risiko eines tödlichen Unfalls von
1 : 1.000 beträgt also
6.000 DM. 1.000 Arbeiter, von denen irn statistischen Durchschnitt
einer tödlich
verunglücken würde, müßten mit 6 Mio.DM kompensiert
werden. Der monetäre
Wert des tödlichen Unfallrisikos beträgt in diesem Falle
6 Mio. DM.
Der Vorteil der HPA beruht darauf,
daß sie ihre Ergebnisse aus beobachtetem
(und nicht bloß verbal bekundetem) Verhalten ableitet. Nachteile
sind die der
Methode zugrundeliegenden Annahmen, daß
- die Risiken freiwillig eingegangen
werden;
- auf andere Risiken übertragbar sind (Hoevenagel 1991b);
- die Lohndifferenzen ausschließlich auf unterschiedliche
Risiken zu-
rückzuführen sind.
Das letztgenannte Problem läßt
sich durch eine ökonometrische Kontrolle der
den Lohn beeinflussenden Faktoren lösen (Ottinger et. al.,
1990). Schwerer
wiegen die beiden anderen Nachteile. Bei einem Bauarbeiter handelt
es sich um
ein freiwilliges Risiko. Es ist fraglicht ob die Risikozulage des
Bauarbeiters zur
Bewertung von Kernenergie-Risiken herangezogen werden kann. Im Falle
der
Kernenergie-Risiken fehlt nicht nur die angenommene Freiwilligkeit,
es wird
darüberhinaus das psychologische Phänomen vernachlässigt
daß die
Risikoaversion mit dem absoluten Unfallausmaß steigt (Ottinger
et. al. 1990).
Das Phänomen, daß die Risikoaversion
der Bevölkerung mit zunehmendem
absoluten Schadensausmaß wächst, hat Binswanger als "psychologisches
Risiko"
bezeichnet (Binswanger, 1990). Auch hierzu ein Beispiel: Unter Be-
rücksichtigung des "psychologischen Risikos" (das
sich in der WTP bzw. WTA
niederschlägt), ist etwa die WTP, das Risiko eines Flugzeugabsturzes
mit 100
Todesopfern zu verringern, größer als die WTP, das Risiko
von 100 Autounfällen
mit jeweils einem Todesopfer zu verringern. Es gibt aber bislang
keine
empirischen Studien, die dieses "psychologische Risiko"
als zunehmende WTP
pro Schadenseinheit quantifizieren. Allerdings könnte das Phänomen
des
"psychologischen Risikos" dazu beitragen, bisher verwirrende
Ergebnisse
empirischer CVM-Studien zu erklären, die eine WTP zur Verhinderung
eines
tödlichen Unfalls bei einem Flugzeugabsturzes ermittelt haben,
die hundert mal
so hoch ist wie die WTP zur Verhinderung eines Todesfalls bei einem
Autounfall
(McDanielst 1988).
Ein konstanter "Kostensatz"
pro Todesfall unterschätzt demnach tendenziell die
Risiken mit hohem Schadensausmaß. Die WTP zur Senkung von
Risiken kann
deutlich von einer rein "technischen" Bewertung in Form
einer Addition von
Todesfällen abweichen, gemäß dem Grundsatz der Wohlfahrtstheorie,
daß allein
die subjektiven individuellen Präferenzen über den Wert
eines Gutes (bzw.
Risikos) entscheiden (Mishant 1971).
Weil allein die subjektive, individuelle
Zahlungsbereitschaft über den öko-
nomischen Wert von Risiken entscheidet, kann es durchaus vorkommen,
daß die
WTP der Bevölkerung zur Verringerung von Risiken im Zeitablauf
steigt
(superiores Gut) und einen wachsenden Wert der Risiken signalisiert,
obwohl
"objektiv" die Risiken gesunken sind, denen eine Bevölkerung
ausgesetzt ist. Die
sozialen Kosten eines Super-GAU's können also auch dann noch
steigen, wenn
die Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls abnimmt.
(b) Humankapitalmethode
Der sogenannte Humankapitalansatz
berechnet den Produktionsausfall, der
durch den Unfall entsteht. Die gebräuchlichste Methode besteht
darin, die
erwarteten Einkünfte des Opfers auf den Gegenwartszeitpunkt
abzuzinsen. Der
so erhaltene Wert soll einen Anhaltspunkt für den entgangenen
Nutzen liefern,
der dem betreffenden Individuum durch seinen frühzeitigen Tod
entstanden ist.
Der Wert wird dann noch gegebenenfalls ergänzt, indem Faktoren
wie Leiden,
Trauer oder weitere Nutzenverluste Dritter durch einen Todesfall
hinzugezählt
werden.
Grundsätzlich messen Ökonomen
den individuellen Nutzen eines wirt-
schaftssubjektes anhand dessen Konsummöglichkeiten. Erwerbsunfähigkeit
infolge eines Unfalls führt zu verringerten Konsummöglichkeiten,
die teilweise
das Unfallopfer selbst und teilweise die Allgemeinheit (über
Transferleistungen)
zu tragen hat. Insofern stellt der Produktionsausfall bei Erwerbsunfähigkeit
durch Invalidität ein vernünftiges Maß für
die schadensbedingte Verringerung
der Konsummöglichkeiten dar. Es wäre widersinnig, wollte
man bei
Erwerbsausfall durch Tod nicht mindestens das für die Bewertung
gelten lassen,
was schon im Invaliditätsfall als .Schaden zugemessen wurde.
Deshalb kann der
Produktionsausfall als Mindestmaß zur monetären Bewertung
von
Menschenleben herangezogen werden, in der Gewißheit, daß
die Verluste im
Todesfall weitaus größer sind (Ewers/Rennings, 1991).
In Deutschland ist der Humankapital-Ansatz
bislang der einzig gebräuchliche zur
Bewertung von Gesundheitsrisiken. In der Statistik des Straßenverkehrs
etwa
wurden nach dieser Methode für einen tödlich Verunglückten
irn Jahre 1989 1,32
Mio. DM angesetzt (BAST, 1989). Hohmeyer berechnete für einen
tödlichen
Krebsfall 1 Mio. DM, für einen nicht-tödlichen Krebsfall
0,5 Mio. DM.
Für die Humankapital-Methode
spricht eine gewisse Plausibilität und das
einfache Berechnungsverfahren. In der Literatur wird der Ansatz
jedoch bereits
seit 20 Jahren als theoretisch falsch abgelehnt (Schulze/Kneese
1981; Conley
1976; Mishan 1971), da er keine Auskunft über die subjektiven
Präferenzen für
die Vermeidung von Risiken bzw. die subjektiven Nutzeneinbußen
bei einer
Erhöhung von Risiken gibt.
Da der Humankapitalansatz nicht auf
die ökonomische Bewertung von Risiken
abstellt, sondern auf die Bewertung von Menschenleben, provoziert
er ethische
Diskussionen, ob der Wert eines Menschenleben meßbar sei.
Wie
Schulze/Kneese schreiben: "Unglücklicherweise haben sich
die Ökonomen ein
blaues Auge bei dem Versuch zugezogen, Sicherheitsprogramme zu bewerten,
in
der Annahme, der Wert eines Menschenlebens könne anhand der
Produktionsausfälle aufgrund der verkürzten Lebensdauer
durch tödliche
Unfälle ermittelt werden" (Schulze/Kneese, 1981. Übersetzung
durch die
Verfasser). Von der Diskussion um die Bewertung von Menschenleben
wird
inzwischen deutlich Abstand genommen: Ökonomen beschränken
sich darauf,
Gesundheitsrisiken anhand einer ex ante-Kompensation zu bewerten
(Ottinger
et. al., 1990).
Die "moderneren" Methoden
der HPA und CVM haben bisher allerdings le-
diglich auf dem Gebiet tödlicher Gesundheitsrisiken (Mortalität)
verwertbare
Ergebnisse erbracht. Für die Bewertung von nicht-tödlichen
Gesundheitsrisiken
liegen kaum empirische Studien vor (Ottinger et. al., 1990; Baumann/Ferguson
1991), so daß in diesem Bereich bis auf weiteres auf den Humankapital-Ansatz
zurückgegriffen werden muß.
3. Quantifizierung und Monetarisierung
3.1. Darstellung der bisherigen Studien zur Quantifizierung und
Monetarisierung von Super-GAU-Schäden
3.1.1 Die Hohmeyer-Voß-Kontroverse
Die grundlegende Studie zur Bewertung
von Reaktorunfällen in der BRD
stammt von Olav Hohmeyer. Sie berechnet allein für Krebsfälle,
verursacht
durch einen Kernschmelzunfall in einer dicht besiedelten Region
wie Biblis,
Kosten in Höhe von 1,8 Billionen DM (Hohmeyer, 1989). Üblicherweise
werden
die Kosten jedoch nicht als absolute Größe angegeben,
sondern in Relation zu
der Anzahl der Energieeinheiten gesetzt, die ein Reaktor während
der
Zeitperiode erzeugt, in der im statistischen Durchschnitt ein Super-GAU
zu
erwarten ist. Auf die in dieser Zeitperiode erzeugten Kilowattstunden
umgerechnet, ermittelt Hohmeyer externe Kosten pro kWh zwischen
1,2 und 12
Pf/kWh. Eine andere Studie unter Leitung von Alfred Voß kommt
dagegen "nur"
auf einen Gesamtschaden eines schweren Reaktorunfalls, der zwischen
0,008 und
0,07 Pf/kWh liegt (Voß et. al., 1990). Die Ergebnisse liegen
also sowohl im
unteren als auch im oberen Schätzungsbereich um mehr als zwei
Zehnerpotenzen auseinander.
Ein Teil dieser Differenzen ist auf
die Annahme unterschiedlicher Unfall-
wahrscheinlichkeiten zurückzuführen. Auf diese Unterschiede
soll im folgenden
nicht eingegangen werden, da beide Studien vor der Veröffentlichung
der
Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B (Im folgenden abgekürzt
mit
DRS Phase B) (GRS) 1989) erstellt wurden und deshalb deren Ergebnisse
noch
nicht einbeziehen konnten. Durch die Risikostudie wurde in diesem
Punkt
offenbar ein Konsens geschaffen, wobei die Grenzen probabilistischer
Risikostudien immer zu berücksichtigen sind (Birkhofer, 1986;
Lind, 1987). Nach
der DRS Phase B ist für einen Reaktor des Typs Biblis B nur
etwa alle 33.300
Jahre mit einem Kernschmelzunfall zu rechnen. Außer acht gelassen
sind dabei
anlageninterne Notfallmaßnahmen im Rahmen des sogenannten
Accident-
Managements, da noch keine sicheren Erkenntnisse darüber vorliegen)
ob diese
Maßnahmen einen positiven Beitrag zur Senkung des Unfallrisikos
leisten
können (Fischer et. al., 1989). Bei einem massenhaften Einsatz
der Kernenergie
addiert sich das Risiko entsprechend der Anzahl der eingesetzten
Reaktoren.
Abgesehen von den unterschiedlichen
Annahmen bezüglich der Unfallwahr-
scheinlichkeiten verbleiben Differenzen in Höhe einer Zehnerpotenz,
die in den
folgenden Abschnitten erklärt werden sollen.
(a) Die Hohmeyer-Studie
Hohmeyer beschränkt sich bei
der Ermittlung von Super-GAU-Schäden darauf,
das Ausmaß der zu erwartenden Gesundheitsschäden abzuschätzen.
Er schätzt
die Produktionsverluste, die durch Krebsfälle infolge eines
Reaktorunfalls
entstehen. Psycho-soziale Kosten wie Trauer und Schmerz sowie Kosten
des
Gesundheitssystems bleiben unberücksichtigt. Ausgangspunkt
der Schätzungen
von Hohmeyer sind die globalen Gesundheitsschäden, die der
Unfall in
Tschernobyl verursacht hat (Hohmeyer, 1989). Aufgrund sowjetischer
Veröffentlichungen geht er davon aus, daß die Bevölkerung
durch den Unfall in
Tschernobyl einer Strahlendosis von 240 Mio. Personen-rem ausgesetzt
wurde.
Da ein vollständiges Schmelzen des Reaktorkerns verhindert
werden konnte,
traten bei diesem Unfall insgesamt nur vier Prozent des radioaktiven
Inventars
des Reaktors aus.
Eine Mio. Personen-rem sind eine Strahlendosis
von einer Mio. rem, denen eine
nicht näher bestimmte Anzahl von Personen ausgesetzt ist. Die
Angabe einer
Immission von einer Mio. Personen-rem läßt offen, ob
eine Mio. Menschen
jeweils ein rem oder 100.000 Menschen jeweils 10 rem erhalten haben.
Personen-
rem sind somit ein Maß für die biologisch wirksame Kollektivdosis,
der die
Bevölkerung ausgesetzt ist (Schmidt, 1987).
Bei der Bewertung von Gesundheitsschäden
wendet Hohmeyer die
Humankapital-Methode an. Er berechnet für einen Krebstod Produktions-
verluste von 20 Erwerbsjahren a 50.000 DM, also eine Summe von einer
Million
DM. Ein nicht tödlich verlaufender Krebsfall kostet die Volkswirtschaft
nach
seinen Annahmen eine halbe Million DM, weil 10 Erwerbsjahre ausfallen.
Ein
Krebsfall wird demzufolge, bei einer angenommenen Sterblichkeitsrate
von 50
Prozent, mit einem Durchschnittswert von 750.000 DM bewertet.
Eine weitere wichtige Größe
zur Berechnung der Gesundheitskosten ist die
Anzahl der Personen, die an Krebs erkranken, wenn durch einen Reaktorunfall
eine bestimmte radioaktive Strahlendosis freigesetzt wird. Das Krebsrisiko
wird
meist in der Einheit Tumore pro Mio. Personen-rem angegeben. Hohmeyer
legt
einen Wert von 1.000 zugrunde.
Tabelle I: Gesundheitsschäden bei alternativen Unfallszenarien
(n. Hohmeyer)
| |
a)Tschernobyl-Unfall |
b )Tschernobyl-Unfall
in BRD |
c)Biblis-Unfalllaut
DRS Phase B |
Freiges. Radioaktivität
(Mio. Pers.-rem) |
240 |
240 |
240mal 5 |
Krebsfälle/
Mio. Pers.-rem |
1.000 |
1.000 |
1.000 |
Multiplikator für
Bevölkerungsdichte
(in tausend) |
1 |
10 |
10 |
Krebsfälle
(in tausend) |
240 |
2.400 |
12.000 |
Produktionsausf./
Krebsfall
(in tausend DM) |
750 |
750 |
750 |
Produktionsausf./
Unfall wg. Krebs
(in Mrd. DM) |
180 |
1.800 |
9.000 |
Bewertete Gesundheitsschäden
a) des Tschernobyl-Unfalls
b) eines Unfalls der Größenordnung von Tschernobyl in
der BRD
c) eines Unfalls mit maxima1cn Freisetzungsraten anhand von Daten
aus der DRS Phase B
(Referenzanlage Biblis B)
(Angaben nach Hohmeyer 1989, S. 72 und 1990, S. 5).
Das Personen-rem-Konzept stellt nur auf die Kollektivdosis ab und
unterscheidet
nicht danach, ob sich ein Unfall in einer dünn besiedelten
Region wie
Tschernobyl oder in einer Ballungsregion wie Biblis ereignet. Weil
aber in einem
Ballungsgebiet eine höhere Anzahl von Menschen einer Gesundheitsgefährdung
ausgesetzt ist als in einem vergleichsweise dünn besiedelten
Gebiet wie der
Region um Tschernobyl, führt Hohmeyer zur Umrechnung der Tschernobyl-
Erfahrungen eine Gewichtung für die Bevölkerungsdichte
ein. Hier gelten
folgende Faktoren:
- Die Bevölkerungsdichte in
der BRD ist im Vergleich zur Tschernobyl-
Region etwa siebenmal höher .
- Während beispielsweise in Tschernobyl in direkter Umgebung
des
Atommeilers weniger als 100.000 Personen wohnten, sind es in der
BRD an
dicht besiedelten Orten wie Biblis mehr als 3 Mio. Menschen, die
im
Ernstfall besonders hoher Strahlung ausgesetzt sind.
Aufgrund dieser Unterschiede erscheint es Hohmeyer angemessen, bezogen
auf
den Ausgangspunkt Tschernobyl für die BRD zehnmal höhere
Werte an-
zusetzen.
Entsprechend der genannten Angaben
errechnet Hohmeyer für den Tscher-
nobyl-Unfall Krebsschäden in Höhe von 180 Mrd. DM und
für einen Unfall vom
Typ Tschernobyl in der BRD 1,8 Bil1ionen DM. Der dritte in Tabelle
1
aufgeführte Schadenswert in Höhe von 9 Billionen DM stammt
aus einer
neueren Berechnung, welche sich auf die Freisetzungsraten von Radioaktivität
stützt, die die Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke, Phase
B einen Super-
GAU in Biblis angibt (GRS, 1989; Hohmeyer, 1990). Die in der DRS
Phase B
genannten, größtmöglichen Freisetzungsraten sind
danach etwa fünfmal höher
als die von Tschernobyl.
(b) Die Voß-Studie
Einwände gegen die Vorgehensweise
von Hohmeyer erhebt eine Studie unter
-Leitung von Alfred Voß (Voß et. al., 1990). Die zentrale
Kritik von Voß an der
Hohmeyer-Studie zielt auf die Vergleichbarkeit der Fälle: Die
Tschernobyl-
Katastrophe könne nicht zum Ausgangspunkt für Reaktorunfälle
in der BRD
gemacht werden.
Die Kritik basiert auf der in der
ersten Auflage der Voß-Studie beschriebenen
Annahme, das Gefahrenpotential einer deutschen Anlage wie Biblis
B liege "um
mindestens eine Größenordnung unter den in Tschernobyl
gemessenen
Freisetzungsraten" (Voß et. al., 1989). Die unterschiedlichen
Größenordnungen
der Super-GAU-Schäden bei Hohmeyer und Voß lassen sich
daher im
wesentlichen darauf zurückführen, daß sie von einem
Reaktorunfall un-
terschiedlicher Größenordnung ausgehen.
Voß fordert, um "zu einer
verläßlichen abgesicherten ökonomischen Bewertung
hypothetischer Reaktorunfälle für die BRD zu gelangen,
...eigenständige
Untersuchungen, insbesondere unter Einbeziehung von Ergebnissen
der
Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B" (Voß
et. al., 1990). Diese
Forderung führt aber, wie bereits in Abschnitt (a) gezeigt
wurde, nicht zu
niedrigeren, sondern zu höheren Schäden als ein Reaktorunfall
des Ausmaßes
von Tschernobyl.
Neben dem Vergleich von deutschen
und sowjetischen Reaktorunfällen be-
mängelt Voß an der Untersuchung von Hohmeyer, daß
neben den Gesund-
heitsschäden anfallende soziale Kosten durch
- Evakuierung;
- langfristige Schutzmaßnahmen in Form von Dekontamination
verseuchter
Gebiete (Umpflügen von Äckern und Böden, Abtragung
von Böden, zeitweilige
Umsiedlung der Bevölkerung);
- landwirtschaftliche Produktionsausfälle;
- Verlust von persönlichem Einkommen sowie Einkommen von
Firmen und
Vermögensverluste durch die Sperrung von Landstrichen;
unberücksichtigt bleiben. Zudem
werde unterschlagen, daß Schäden bis zu O,5
Mrd. DM über die atomrechtliche Deckungsvorsorge versichert
sind und somit
bereits von der Kernenergie getragen werden.
Die aufgezählten Umweltschäden,
die nach Auffassung von Voß zusätzlich zu
berücksichtigen sind, wurden in der Biblis-Studie (Ewers/Rennings,
1991) auf
ihre Relevanz für einen Super-GAU in der BRD überprüft.
Auf sie wird daher
im Rahmen der Darstellung der Biblis-Studie näher eingegangen.
Die Voß-Studie stützt sich
bei ihren Berechnungen -da Tschernobyl als Maßstab
abgelehnt wird - auf eine amerikanische Untersuchung, der noch die
Risikostudie von Rasmussen aus dem Jahre 1975 zugrundeliegt (WASH
1400,
1975). Die amerikanische Untersuchung bewertet neben Gesundheitskosten
sämtliche Schadenskategorien, die Voß bei Hohmeyer vermißt.
Dennoch liegt
das Ergebnis eine Größenordnung unter dem Wert, den Hohmeyer
allein für
Gesundheitsschäden berechnet. Dies liegt, wie Voß selbst
einräumt, daran, daß
die älteren amerikanischen Ergebnisse nicht direkt auf die
heutige Situation in
der BRD übertragbar sind. Vor allem liegt die Ursache der Abweichung
darin,
daß wesentlich niedrigere Freisetzungsraten angenommen werden.
3.1.2. Die Ottinger-Studie
Eine Analyse der PACE-University zur
Bewertung der externen Kosten der
Elektrizität unter Leitung von Richard Ottinger berechnet mögliche
Gesund-
heitsschäden und Besitzverluste aufgrund von Reaktorunfällen
in den Verei-
nigten Staaten von Amerika (Ottinger et. al., 1990). Auf der Basis
der ge-
schätzten Tschernobyl-Folgen ermittelt die Studie externe Effekte
in Höhe von
2,3 cents/kWh, wovon 2 cents/kWh auf Gesundheitsschäden und
0,3 cents/kWh
auf Besitzverluste in Form von Agrarschäden entfallen. Die
absoluten Beträge
belaufen sich auf 579 Mrd. US-$ für Gesundheitsschäden
und auf 34 bis 73 Mrd.
US-$ für Verluste an Agrarproduktion.
Die Ottinger-Studie geht von einer
Wahrscheinlichkeit eines Kernschmelzunfalls
aus, die bei einem Unfall pro 3.333 Reaktorbetriebsjahre liegt.
Die Schätzung
stammt von der NRC und besagt, daß sich in den USA innerhalb
von 20 Jahren
mit 45prozentiger Wahrscheinlichkeit in einem der 109 US-Reaktoren
ein
schwerer Kernschmelzunfall ereignen wird.
Die Bewertung der Schäden aufgrund
von Strahlenkrebs orientiert sich
weitgehend an Hohmeyers Vorgehensweise. Es wird eine Freisetzung
radio-
aktiver Substanzen in der Größenordnung von Tschernobyl
angenommen. Die
Schätzung der Krebsschäden erfolgt in Anlehnung an die
US-amerikanische
Akademie der Wissenschaften, die von 770 Krebsschäden pro Mio.
Personen-
rem ausgeht.
Bei der Bewertung von Krebsschäden
setzt die Ottinger-Studie im Vergleich zu
Hohmeyer wesentlich höhere monetäre Kostensätze an.
Ein tödlicher Krebsfall
kostet 4 Mio. US-$, ein nicht-tödlicher Krebsfall 400.000 US-$.
Die
bemerkenswert große Differenz zu den bundesdeutschen Schätzungen
ist auf die
Verwendung unterschiedlicher Bewertungsverfahren zurückzuführen.
Die
Ottinger- Werte von 4 Mio. US-$ pro Todesfall basieren auf einer
Auswertung
von acht empirischen Studien nach dem Verfahren der hedonistischen
Preisanalyse.
Ottinger ermittelt absolute Krebsschäden
in Höhe von 578 Mrd. US-$ (140.000
tödliche Krebsschäden a 4 Mio. US-$ = 560 Mrd. US-$. 45.000
nicht-tödliche
Krebsschäden a 0,4 Mio. US-$ = 18 Mrd. US-$.). Hinzu addiert
werden weitere,
von einem Report des US-amerikanischen Energie-Ministeriums prognostizierte
Gesundheitsschäden:
- 700 schwere geistige Behinderungen
bei Neugeborenen;
- 1.900 genetische Schäden bei Neugeborenen.
Daraus ergeben sich zusätzlich
280 Mio. US-$ infolge geistiger Behinderungen
und 760 Mio. US-$ infolge genetischer Schäden (Die Behinderungen
werden wie
nicht-tödliche Krebsfälle bewertet). Insgesamt kommt Ottinger
somit auf
Gesundheitsschäden in Höhe von 579 Mrd. US-$.
Zusätzlich zu den Gesundheitsschäden
bewertet Ottinger Vermögensverluste
aufgrund von Reaktorunfällen, wobei ausschließlich landwirtschaftliche
Pro-
duktionsausfälle betrachtet werden. Die Studie beziffert die
landwirtschaftlichen
Schäden aufgrund des Tschernobyl-Unfalls mit einer jährlichen
Summe von 2,2
Mrd. US-$ und einem Gesamtwert von 34 bis 73 Mrd. US-$ (bei Diskontraten
zwischen 3 und 6,5 Prozent). Dieser Bewertung liegt die Annahme
von
Agrarexperten zugrunde, daß die Sowjetunion aufgrund des Reaktorunfalls
jährlich zehn Prozent ihrer Getreideernte verliert.
3.1.3. Die Biblis-Studie
(a) Die Biblis-Szenarien
Die Schadensbewertung der Biblis-Studie
von Ewers/Rennings stützt sich auf
Berechnungen der radioaktiven Belastung infolge eines Kernschmelzunfalls,
die
vom Öko-lnstitut Darmstadt durchgeführt wurden (Ewers/Rennings,
1991;
Küppers, 1990). Die Berechnungen basieren auf meteorologischen
Ausbreitungsszenarien sowie auf den Ergebnissen der DRS Phase B
(GRS,
1989). Das Kernkraftwerk Biblis B mit einem typischen Druckwasserreaktor
deutscher Bauart dient in der DRS Phase B als Referenzanlage.
Die Berechnungen gehen davon aus,
daß die insgesamt freigesetzte Radio-
aktivität auf folgende Weise aus dem Reaktor austritt:
- Eine Hälfte wird bodennah
freigesetzt.
- Die andere Hälfte wird in einer Höhe von 500 Metern
über Grund
freigesetzt.
Das Szenario kommt zu dem Ergebnis,
daß die austretende Radioaktivität bei
den durchschnittlichen Windverhältnissen im Oberrheingraben
zum Teil
Richtung Nordosten und zum Teil Richtung Südosten zieht. Regenfälle
sorgen
dafür , daß in beiden Richtungen eine jeweils etwa 500
km lange Zone radioaktiv
verseucht wird. Das kontaminierte Gebiet reicht im Nordosten bis
Liberec
(CSFR), im Südosten bis Wien (Österreich).
Aufgrund der radioaktiven Belastung
ist nach den Rahmenempfehlungen für den
Katastrophenschutz ein Gebiet zu evakuieren, in dem etwa 4,3 Mio.
Menschen
leben. In dem Gebiet, das zum großen Teil dem Regierungsbezirk
Darmstadt
entspricht, müßten andernfalls bald akute Gesundheitsschäden
befürchtet
werden.
Um langfristige Gesundheitsschäden
zu mindern, wären sogar erheblich größere
Gebiete zu räumen. Nach den in der UdSSR beim Tschernobyl-Unfall
angewandten Kriterien müßten zur Minderung gesundheitlicher
Spätfolgen
allein in der ERD mehr als zehn 1\1io. 1\1enschen aus radioaktiv
belasteten
Gebieten bis hinter Gera im Nordosten und bis nach Niederbayern
im Südosten
umgesiedelt werden.
Für die Bewertung der volkswirtschaftlichen
Schäden formuliert die
Ewers/Rennings-Studie zwei Szenarien, von denen hier nur das Szenario
A
relevant ist. Es geht von folgenden Annahmen und Schadenskategorien
aus:
- Das Sperrgebiet, das nach den
Rahmenempfehlungen für den Kata-
strophenschutz zu evakuieren ist, weil dort die Bevölkerung
akut durch
Frühschäden bedroht ist, bleibt mindestens fünf
Jahre für jegliche Nutzung
gesperrt. Bewertet werden die Schäden, die dadurch entstehen,
daß
während dieser Zeit sämtlicher Wohnraum sowie alle Arbeits-
und
Firmeneinkommen in der Sperrzone verloren gehen.
- Es wird unterstellt, daß Produktionsverluste in anderen
Regionen, die
durch wirtschaftliche Verflechtungen mit der Sperrzone verbunden
sind,
und Produktionsgewinne in anderen Regionen, die durch Zuwanderungen
aus dem Sperrgebiet entstehen, sich annähernd ausgleichen.
- Für die umzusiedelnden Gebiete über das Sperrgebiet
hinaus wird un-
terstellt, daß sich bei einer Ausweitung des Sperrgebietes
die Sachschäden
entsprechend der Anzahl der zusätzlich betroffenen Bevölkerung
vervielfachen.
- Über die radioaktiv verseuchten Gebiete hinaus wird ein
völliger Einbruch
der Märkte für frische Feldfrüchte angenommen,
wie dies in der BRD
schon nach Tschernobyl der Fall war. Die Bewertung der Schäden
durch
den Verlust von Agrarprodukten orientiert sich daher an den Erfahrungen
aus der Tschernobyl-Katastrophe.
- Auch die Bewertung der globalen Gesundheitsschäden aufgrund
eines
Reaktorunfalls geht über die umzusiedelnden Gebiete hinaus,
da auch
gesundheitliche Spätfolgen aufgrund niedriger Strahlendosen
einzube-
ziehen sind, die sich nicht auf die evakuierten und umgesiedelten
Regionen
beschränken.
Die Biblis-Studie greift somit zum
Teil auch die Vorschläge von Voß auf.
Verzichtet wird auf die Berechnung der Kosten, die durch Evakuierung
und
Dekontamination entstehen, da es für diese Maßnahmen
in einer Dimension, wie
sie nach den Biblis-Szenarien notwendig wären, kein Vorbild
gibt. Zudem ist
nicht davon auszugehen, (laß diese Kostenarten das Gesamtergebnis
wesentlich
beeinflussen würden. Auch die atomrechtliche Deckungsvorsorge
in Höhe von
0,5 Mrd. DM wird als vernachlässigbar angesehen. Nicht monetarisiert
wurden
zudem Schäden an Flora lind Fauna.
(b) Die Bewertung der Unfallschäden
Auf der Grundlage dieser Szenario-Annahmen
nehmen Ewers/Rennings eine
Bewertung der Sach- und Gesundheitsschäden vor. Diese unterschätzen
aus
zweierlei Gründen tendenziell die Unfallschäden:
- Die tatsächlichen Gesundheitsschäden
dürften höher liegen, weil analog
dem Verfahren von Hohmeyer nur Produktionsausfälle bewertet
werden.
- Die tatsächlichen Sachschäden dürften ebenfalls
höher liegen. Es wird
angenommen, daß nach Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist
in der eva-
kuierten Zone keine weiteren Verluste auftreten. In der Realität
ist kaum
anzunehmen, daß eine Immobilie in einer radioaktiv verseuchten
Zone von
einem Tag auf den anderen wieder zu einem Preis bewertet wird, den
sie
ohne den Reaktorunfall erzielt hätte.
Gesundheitsschäden
Die Bewertung der globalen Gesundheitsschäden
greift auf den Ansatz von
Hohmeyer zurück. Er erscheint für die Biblis-Szenarien
adäquat, da er mit
plausiblen Annahmen die zu erwartenden Schäden durch Strahlenkrebs
ab-
schätzt. Lediglich die radioaktive Freisetzung wird nicht mit
dem fünffachen,
sondern mit dem doppelten Wert des Tschernobyl-Unfalls angesetzt.
Dieser
Wert ergibt sich, wenn man die Freisetzungsraten der biologisch
gefährlichsten
radioaktiven Substanzen der Tschernobyl-Katastrophe mit den Raten
vergleicht,
die bei einem Super-GAU nach dem Muster der Biblis-Szenarien zu
erwarten
wären (Küppers, 1991).
Auf der Grundlage dieser Werte ergeben
sich Gesundheitsschäden von 3,6
Billionen DM (480 Mio. Pers.-rem x 1.000 Krebsfälle/Mio. Pers.-rem
x 10 x
750.000 DM/Krebsfall = 3,6 Billionen DM).
Sachschäden
Die Produktions- und Vermögensverluste
werden für die verschiedenen Gebiete
getrennt berechnet:
- Sperrzone;
- Umzusiedelnde Gebiete;
- Globale Schäden (über Sperrzone und umzusiedelnde
Gebiete hinaus).
Für die Sperrzone werden für
den Zeitraum von 5 Jahren Produktionsverluste
von mindestens 420 Mrd. DM berechnet. Die Berechnungen stützen
sich auf das
-Nettoinlandsprodukt des Sperrgebietes nach der Statistik des Landes
Hessen für
das Jahr 1987.
Die Schäden in den eventuell
von einer Umsiedlung betroffenen Gebieten, in
denen in den Jahren 1987 und 1988 weitere 7,2 Mio. Einwohner lebten,
werden
anhand der Bevölkerungszahl hochgerechnet. Es ergibt sich ein
Gesamtschaden,
der um den Faktor 2,6 höher liegt als bei ausschließlicher
Betrachtung des
Sperrgebiets. Der gesamte Sachschaden würde auf rund 1,1 Billionen
DM
erhöht, wovon rund 670 Mrd. DM auf das Umsiedlungsgebiet außerhalb
der
Sperrzone entfallen.
Über die umzusiedelnden Gebiete
hinaus werden noch Verluste an Agrar-
produktion berücksichtigt. Die Studie übernimmt die Schätzung
von Ottinger,
der als Folge des Tschernobyl-Unfalls landwirtschaftliche Produktionsverluste
in
Höhe von 34 -73 Mio. US-$ berechnet. Es wird angenommen, daß
ein Super-
GAU in der BRD mindestens zu landwirtschaftlichen Schäden in
der gleichen
Größenordnung führen wird. In DM umgerechnet, würde
auf der Grundlage der
von Ottinger ermittelten Werte bei. einem Dollarkurs von 1,5 DM
der
landwirtschaftliche Schaden bei einem Biblis-Unfall zwischen 51
und 109 Mrd.
DM liegen. Es kann also bei vorsichtiger Schätzung ein Mindestwert
von
Schäden in Höhe von 50 Mrd. DM angenommen werden.
Die gesamten Sachschäden betragen
470 Mrd. DM, wovon 420 Mrd. DM auf
Produktionsverluste im Sperrgebiet selbst und 50 Mrd. DM auf globale
landwirtschaftliche Verluste entfallen. Würde zusätzlich
zu der engeren
Sperrzone Bevölkerung umgesiedelt, könnte der Sachschaden
auf bis zu 1,14
Billionen DM ansteigen.
Gesamtschäden
Die Gesamtschäden eines Reaktorunfalls
in Biblis belaufen sich demnach auf
4,07 Billionen DM für den Fall, in dem nur das Sperrgebiet
evakuiert wird, und
4,74 Billionen DM für den Fall, in dem die Bevölkerung
weiträumiger
umgesiedelt wird. Da nicht sicher ist, welche Regionen im Ernstfall
tatsächlich
umgesiedelt würden, kann von Unfallschäden in Höhe
von 4,07 Billionen DM als
Untergrenze eines Kernschmelzunfalls ausgegangen werden.
Tabelle 2: Gesamtschäden eines Super-GAU's in Biblis
(in DM)
| Gesundheitsschäden (a): |
3.600 Mrd. |
| Sachschäden: |
|
| -- Sperrgebiet allein (b ): |
420 Mrd. |
| -- Sperrgebiet und Umsiedlungsgebiet
(c): |
1.090 Mrd. |
| -- zusätzliche globale Sachschäden
( d): |
50 Mrd. |
Gesamtschaden, wenn nur Sperrgebiet
evakuiert wird (a+b+d): |
4.070 Mrd. |
Gesamtschaden, wenn Bevölkerung
weiträumiger umgesiedelt wird (a+b+c+d): |
4.740 Mrd. |
3.1.5. Die Krümmel-Studie
In einem Gutachten für das Land
Schleswig-Holstein analysierte das Öko-Institut
Darmstadt die Folgen eines Reaktorunfalls im Kernkraftwerk Krümmel
(Küppers et. al., 1990). Die Studie legt einen Quellterm in
der Größenordnung
zugrunde, die in der DRS Phase B für den Quellterm SBV angegeben
wird. Die
Unfallfolgen werden in Abhängigkeit von meteorologischen Szenarien
berech-
net. Während die Windrichtung vorgegeben ist (und nach Angaben
der Autoren
des Gutachtens bezüglich der zu erwartenden Gesundheitsschäden
nicht den un-
günstigsten Fall darstellt), unterscheiden sich die Szenarien
nach der Nieder-
schlagssituation. Ein Szenario berechnet die Unfallfolgen "mit
Regen", ein an-
deres die Folgen "ohne Regen".
Bei der Berechnung der Unfallfolgen,
die für jede Gemeinde und Stadt im Un-
tersuchungsgebiet einzeln quantifiziert werden, bezieht das Gutachten
soge-
nannte Overkill-Effekte ein. Ein Overkill liegt vor, wenn in einem
radioaktiv be-
sonders belasteten Gebiet die nach dem Personen-rem-Konzept ermittelte
An-
zahl von Todesopfern größer ist als die Einwohnerzahl
des Gebietes. In solch ei-
nem Falle muß die berechnete Anzahl von Todesopfern nach unten
auf die Ein-
wohnerzahl korrigiert werden.
Nach der Krümmel-Studie wären
im Umkreis von 50 km um das Kernkraftwerk
215.000 bis 514.000 Menschen zu evakuieren. Flächen außerhalb
des 5o-km-Ge-
biets, die nach den Eingreifwerten der "Rahmenempfehlungen
für den Katastro-
phenschutz" ebenfalls evakuiert werden müßten, werden
in der Studie nicht un-
tersucht. Wendet man den Risikokoeffizienten der Internationalen
Strahlen-
schutzkommission (ICRP) von 500 Todesfällen/Mio. Personen-rem
an, dann
summieren sich die somatischen Spätschäden (nur Todesfälle)
innerhalb des Un-
tersuchungsgebietes auf 112.314 Todesfälle im Szenario mit
Regen und auf
14.068 Fälle im Szenario ohne Regen. Tm Szenario mit Regen
läßt sich die Zahl
der Unfallopfer durch eine frühzeitige Evakuierung (nach 12
bis 24 Stunden) um
62,8 bis 74,1 Prozent verringern, im Szenario ohne Regen um 4,3
bis 11,8 Pro-
zent.
Beim Vergleich mit der Biblis-Studie
fällt auf, daß die Krümmel-Studie
- sich auf ein Untersuchungsgebiet
mit einem Radius von 50 km beschränkt;
- Overkill-Effekte einbezieht;
- die Szenarien nach der Niederschlagssituation unterscheidet;
- Effekte einer zügigen Evakuierung berechnet.
Durch die Beschränkung auf einen
50-km-Radius fällt zunächst die absolute An-
zahl an somatischen Spätschäden um eine Größenordnung
geringer aus als in der
Biblis-Studie. Der Unterschied von einer Größenordnung
erscheint durchaus
plausibel, da nach den der Biblis-Studie zugrundeliegenden Berechnungen
bei
einem Super-GAU ein Radius von 500 km radioaktiv verseucht würde.
Es zeigt
sich, daß ein 50-km-Radius nur einen kleinen Ausschnitt der
Gesamtschäden er-
faßt. Auch über die 50-km-Zone hinaus müßten
Regionen evakuiert und umge-
siedelt werden, in weiteren Gebieten wäre eine erhöhte
radioaktive Belastung zu
verzeichnen.
Der Overkill-Effekt beträgt im
Szenario mit Regen 8,9 Prozent, im Szenario
ohne Regen 1 Prozent. Overkill-Effekte treten lokal sehr begrenzt
auf und sind
wegen der Diffusion der freigesetzten Substanzen außerhalb
des untersuchten
50-km-Radius nicht zu erwarten. Da der 50-km-Radius nur einen Bruchteil
der
insgesamt radioaktiv verseuchten Region umfaßt, dürfte
der Overkill-Effekt bei
einer globalen Betrachtung der Gesundheitsschäden unter einem
Prozent der
Gesamtschäden liegen und deshalb vernachlässigbar sein.
Auffällig ist auch, daß
die Anzahl somatischer Spätschäden im Szenario ohne
Regen um eine Größenordnung unter der Anzahl im Szenario
mit Regen liegt.
Auch dieser Unterschied ist mit der Beschränkung des Untersuchungsgebietes
zu
erklären. Bei globaler Betrachtung vermindert trockenes Wetter
die Schäden
nicht, da die radioaktiven Substanzen dann zwar nicht direkt am
Unfallort, dafür
aber später in einer anderen Region ausregnen würden.
Vermindert würden die
Unfallfolgen nur in Fällen, in denen die radioaktive Wolke
etwa über einem
Meer, Waldgebieten oder dünner besiedelten Regionen ausregnet.
Die Verminderung der Unfallfolgen
durch eine frühzeitige Evakuierung ist be-
achtlich, doch dürften sich solche Effekte ebenfalls auf die
engere Umgebung des
Kernreaktors beschränken. Der Katastrophenschutz siebt in der
Regel nur die
Evakuierung eines Umkreises von 2 bis 10 Kilometern um das Kernkraftwerk
vor
(Schmidt, 1991). Bei den beschriebenen Unfallszenarien in Biblis
oder Krümmel,
die eine sehr weiträumige Evakuierung erfordern, ist der Katastrophenschutz
bislang überfordert.
3.1.6. Die Ferguson-Studie
In Großbritannien haben sich
Wissenschaftler, die im Rahmen verschiedener
Studien an einer Monetarisierung der externen Effekte der Energieerzeugung
arbeiten, zu einem Zentrum für techno-ökonomische Energie-
und Umweltstu-
dien (CEETES) zusammengeschlossen. Während sich einige der
Studien zur
Zeit der Fertigstellung dieses Gutachtens noch im Entwurfsstadium
befanden,
lag eine methodologische Studie von Baumann/HilI zur Identifizierung
und
Quantifizierung der sozialen und Umweltkosten der Elektrizitätserzeugung
be-
reits vor (Baumann/HilI, 1991). Ziel der Studie ist es, diejenigen
Bereiche der
Energieerzeugung zu identifizieren, die signifikante oder erhebliche
Umweltef-
fekte aufweisen und deshalb weiterer, quantitativer Untersuchung
zur Bewertung
dieser Effekte bedürfen.
Die Kernenergie wird im Bereich Katastrophenrisiken
als signifikant bis erheb-
lich eingestuft. Baumann/Hill berufen sich dabei auf eine zur Zeit
der Fertig-
stellung dieses Gutachtens noch in Arbeit befindliche Schätzung
von Ferguson
(Ferguson, 1991), nach der die Umweltkosten schwerer Kernschmelzunfälle
bis
zu 5 pence/kWh betragen.
Die Eintrittswahrschein1ichkeit eines
Kernschmelzunfalls mit mehr als 10.000
somatischen Spätschäden beziffert Ferguson mit 1 : 100.000.000,
womit er um ei-
nige Zehnerpotenzen unter den Schätzungen von Hohmeyer und
Ottinger liegt.
Bei der Bewertung geht Ferguson als erste Annäherung von einer
geschätzten
(noch nicht empirisch getesteten) Risikobereitschaft der Bevölkerung
aus, bei
der
- unfreiwillige Risiken doppelt
so hoch gewichtet werden wie freiwillige;
- die Zahlungsbereitschaft zur Abwehr von Risiken mit zunehmendem
Scha-
densausmaß quadratisch ansteigt;
- die Zahlungsbereitschaft zur Abwehr von Risiken bei einer Bedrohung
des
globalen ökologischen Gleichgewichtes exponentiell ansteigt.
Interessant ist an der Untersuchung
von Ferguson, daß ein erster Versuch unter-
nommen wird, den Einfluß von Unfreiwilligkeit auf die Zahlungsbereitschaft
zur
Abwehr von Risiken zu quantifizieren, und das "psychologische
Risiko" über die
quadratische Funktion zu schätzen. Um die Ergebnisse beurteilen
zu können,
muß jedoch die empirische Überprüfung durch eine
geplante Contingent Valua-
tion-Untersuchung abgewartet werden.
3.2. Bewertung der monetären Schäden eines sogenannten
Super-GAU's
Die folgende monetäre Bewertung
der Schäden eines Kernschmelzunfalls in der
BRD fußt auf den Ergebnissen der Biblis-Studie. Zwei Fragen
sind bei der Über-
tragung dieser Ergebnisse zu diskutieren
1. Ist das Biblis-Szenario repräsentativ,
oder sind die Ergebnisse nur einge-
schränkt auf andere Kernkraftwerke in der BRD übertragbar?
2. Müssen aufgrund der Ergebnisse der neueren Studien methodische
Korrek-
turen vorgenommen werden?
3.2.1. Die Repräsentativität des Biblis-Szenarios
Zu fragen ist, ob die in den Biblis-Szenarien
getroffenen Annahmen hinsichtlich
des Quellterms und der Unfallfolgen auf andere Kernkraftwerke in
der BRD
übertragbar sind. Wie in Abb. 2 zu sehen, waren in der BRD
im Jahre 1989 21
Kernreaktoren in Betrieb. Einer davon (Mülheim-Kärlich)
lag still (Schürmann,
1991).
Theoretisch wäre es erforderlich,
die Quellterme und Unfallwahrscheinlichkei-
ten jedes Reaktors anhand anlagenspezifischer Risikostudien zu ermitteln.
Die
DRS Phase B beschränkt sich dagegen auf die Referenzanlage
Biblis B. Als
Grund wird unter anderem angegeben, daß die Anlage "von
den Kernkraftwer-
ken mit langjährigen Betriebserfahrungen am ehesten repräsentativ
für die neue-
ren Druckwasserreaktoren" sei (GRS, 1989).
Für ältere bundesdeutsche
Druckwasserreaktoren wie in Obrigheim und Stade
ist die Referenzanlage Biblis B dagegen kaum repräsentativ,
weil die sicherheits-
technische Auslegung der älteren Reaktoren schlechter und ihre
Unfallwahr-
scheinlichkeit somit höher sein dürfte. Auch für
bundesdeutsche Siedewasserre-
aktoren gibt es keine spezifischen Risikostudien. Quellterm, Wahrscheinlichkeit
(1 : 30.000 pro Jahr und Reaktor) und Verlauf eines möglichen
Kernschmelzun-
falls in der Anlage Biblis B werden im folgenden dennoch als repräsentativ
für
die Reaktoren in der BRD zugrundegelegt, weil es andere Zahlen für
das Inland
nicht gibt. In Kauf genommen wird dabei, die Wahrscheinlichkeit
eines Kern-
schmelzunfalls in einem bundesdeutschen Reaktor mit 1 : 33.300 zu
unterschätzen.
Zum Vergleich: Die NRC-Werte von 1 : 3.333 für die Reaktoren
in den
USA liegen immerhin um eine Zehnerpotenz über dem Wert der
DRS Phase B.
Neben Unfallwahrscheinlichkeit und
Quellterm ist zu prüfen, ob die Biblis-
Szenarien hinsichtlich der Unfallfolgen repräsentativ für
die Bundesrepublik
sind. Da die Unfallfolgen unter anderem von der Bevölkerungsdichte
im Um-
kreis des Kernreaktors abhängen, ist zu prüfen, ob der
Standort Biblis in dieser
Hinsicht typisch für die ERD ist.
Abbildung 2: Kerntechnische Anlagen in der BRD im Jahre 1989
(alte Bundesländer)

Quelle: Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft
(VIK), Statistik der Energiewirtschaft
1989/1990
Die folgende Übersicht (Tabelle
3) zeigt die Anzahl der Einwohner in einem
ungefähren Radius von 50 Kilometern um die deutschen Kernreaktoren
im Jahre
1989 (alte Bundesländer). Der 50-km-Radius wird hier gewählt,
weil Hohmeyer
in seiner Studie unterstellt, daß die Bevölkerungsdichte
innerhalb dieser Radien
in der BRD im Vergleich zu dem ihrer Gesamtfläche überdurchschnittlich
hoch
sei. Aufgrund dieser Annahme setzte er einen Faktor an, welche die
zusätzlichen
Schäden aus dieser vermeintlich höheren Bevölkerungsdichte
berücksichtigen
sollte.
Die Angaben sind den Volkszählungsdaten
von 1987 entnommen und geben die
Einwohnerzahl der umliegenden Stadt- und Landkreise an, so daß
sie nicht exakt
dem 50-km-Radius entsprechen.
Tabelle 3: Anzahl der Einwohner in der Umgebung von Kernreaktoren
in der BRD
| 1,0 bis 1,5 Mio.
: |
Brunsbüttel,
Grundremmingen (2), Ohu (2) |
| 1,5 bis 2,0 Mio.
: |
Unterweser, Emsland,
Würgassen, Grafenrheinfeld |
| 2,0 bis 2,5 Mio.
: |
Mülheim-Kärlich |
| 2,5 bis 3,0 Mio.
: |
Brokdorf, Stade,
Krümmel |
| 3,0 bis 3,5 Mio.
: |
Biblis (2), Phillipsburg
(2), Obrigheim, Neckarwestheim (2) |
Quellen: Statistisches Bundesamt (1990),
Statistisches Jahrbuch 1989/1990 für
die BRD; Berechnungen Prognos.
Die folgende Übersicht (Tabelle 4) ordnet die Kernreaktoren
nach der Bevölke-
rungsdichte der näheren Umgebung bis 50 Kilometer.
Ein Vergleich der Bevölkerungsdichte
mit dem der alten Bundesländer im Jahre
1989 von 252 Einwohner/qkm zeigt, daß diese Bevölkerungsdichte
in etwa dem
Durchschnitt entspricht, der sich für die Umgebungen der Kernreaktoren
ergibt.
Die Bevölkerungsdichte von 468 Einwohner/qkm um die Blöcke
in Biblis et-
scheint als Extremwert.
Tabelle 4: Bevölkerungsdichte um Kernreaktoren in der
BRD
(in Einwohner/qkm)
| 100 bis 150 : |
Brunsbüttel, Emsland, Grafenrheinfeld,
Ohu (2) |
| 150 bis 200 : |
Unterweser, Würgassen, Gundremmingen
(2) |
| 200 bis 250 : |
Stade, Mülheim-Kärlich |
| 250 bis 300 : |
Brokdorf, Grohnde |
| 300 bis 350 : |
- |
| 350 bis 400 : |
Krümmel, Neckarwestheim
(2) |
| 400 bis 450 : |
Phillipsburg (2), Obrigheim |
| 450 bis 500 : |
Biblis (2) |
Quelle: Statistisches Bundesamt (1990):
Statistisches Jahrbuch 1989/90 für die
BRD; Berechnungen Prognos
3.2.2. Methodische Modifikationen
Aufgrund der Analyse der Methoden
zur Bewertung von Gesundheitsrisiken
(Siehe Kapitel 2) erscheint es geboten, für die Bewertung von
Mortalitätsrisiken
auf die Hedonistische Preisanalyse (HP A) zurückzugreifen,
während für Morbi-
ditätsrisiken mangels empirischer Studien zur Ermittlung der
WTA bzw. WTP
die Humankapitalmethode beibehalten werden muß. Zur Bewertung
tödlicher
Gesundheitsrisiken nach der HPA wird hier der Wert von Ottinger
von 4 Mio.
US-$ pro Todesfall als repräsentativ zugrundegelegt, so daß
in deutscher Wäh-
rung ein Betrag von 6 MIO. DM pro Todesfall anzusetzen ist. Bei
der Obernahme
sind wir uns der in Kapitel 2 genannten Nachteile der HPA (Unfreiwilligkeit,
Psychologisches Risiko unberücksichtigt) bewußt, so daß
die Verwendung dieser
Methode die reale WTP zur Verhinderung von Reaktorunfällen
sicherlich unter-
schätzt. Für nicht tödlich verlaufende Unfallschäden
wird ein Wert von 0,5 Mio.
DM ( der etwa dem Einkommensausfall von 10 Erwerbsjahren entspricht)
zu-
grundegelegt.
3.2.3. Gesamtschäden durch einen sogenannten Super-GAU
Nachdem die Repräsentativität
und die Methodik der Biblis-Studie überprüft
wurdet sind daraus nun Konsequenzen für deren Ergebnisse zu
ziehen. Modifika-
tionen ergeben sich sowohl für die Personen. als auch für
die Sachschäden.
Personenschäden
Die Berechnung der Personenschäden
ist in zwei Punkten zu modifizieren. Von
Hohmeyer wurde ein Aufschlag auf die Gesundheitsschäden vorgenommen,
den
er aufgrund der vermeintlich besonders hohen Bevölkerungsdichte
um die Kern-
reaktoren eingeführt hat. Dieser Aufschlag ist für die
Biblis-Szenarien adäquat
und wurde daher in der Biblis-Studie übernommen. Für die
gesamten Kernreak-
toren in der BRD ist die Bevölkerungsdichte um Biblis jedoch
nicht repräsenta-
tiv. Insofern muß der Aufschlag für eine besonders hohe
Bevölkerungsdichte um
die Kernreaktoren wieder herausgerechnet werden. Die von Hohmeyer
für den
Ausgangspunkt Tschernobyl berechnete Anzahl der Krebsschäden
ist daher nicht
mit dem Faktor zehn, sondern mit dem Faktor sieben zu multiplizieren.
Der Fak-
tor sieben erscheint adäquat,
- weil in der ERD die Bevölkerungsdichte
in einem 50-km-Radius um die
Kernkraftwerke herum dem Durchschnitt der BRD (alte Bundesländer)
von rund 252 Einwohner/qkm entspricht.
- weil die Bevölkerungsdichte in den von der Tschernobyl-Katastrophe
be-
sonders betroffenen Gebieten in Belorußland zwischen 30
und 40 Einwob-
ner/qkm liegt (WHGK, 1990). Die Bevölkerungsdichte im europäischen
Teil der Sowjetunion liegt zwar nur bei 26 Einwohner/qkm, dichter
besie-
delt ist jedoch die Republik Belorußland, in der rund 70
Prozent des
Tscbernobyl-Fallouts niedergingen. In den am schwersten betroffenen
Re.
gionen Gomel und Mogilev leben 40 Einwohner/qkm (Gomel) bzw. 29
Einwohner/qkm (Mogilev).
Als zweite Modifikation zur Biblis-Studie
soll im \\'eiteren der Risikokoeffizient
der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) verwendet werden.
Die
ICRP geht von davon aus, daß pro Million Personen-rem Immission
500 tödliche
Strahlenkrebsschäden, 100 nicht-tödliche Krebsfälle
und 130 schwere Erbschäden
zu erwarten sind (ICRP, 1990; Schmidt, 1991). Die Erbschäden
werden als
Morbiditätsrisiken mit dem gleichen "Kostensatz"
wie nicht-tödliche Krebsfälle
bewertet.
Somit ergeben sich bei Anwendung eines
"Kostensatzes" für einen Todesfalles in
Höhe von 6 Mio. DM und eines nicht-tödlichen Krebsfalles
bzw. schweren Erb-
schadens in Höhe von 0,5 Mio. DM monetäre Gesundheitsrisiken
in Höhe von
10.466,4 Mrd. DM (siehe Tab. 5). Der monetäre Wert der Mortalitätsrisiken
be-
trägt 10.080,00 Mrd. DM (480 Mio. Pers.-rem x 7 x 500 Todesfälle/Mio.
Pers.-
rem x 6 Mio. DM = 10,08 Billionen), der monetäre Wert der Morbiditätsrisiken
386,4 Mio. DM (480 Mio. Pers.-rem x 7 x 230 Todesfälle/Mio.
Pers.-rem x 0,5
Mio DM = 386,4 Mrd. DM).
Sachschäden
Bei den Sachschäden ist ebenfalls
davon auszugehen, daß die Biblis-Ergebnisse
wegen der vergleichsweise hohen Bevölkerungsdichte um das Kernkraftwerk
einen Spitzenwert darstellen. Wie hoch die Schäden an anderen
Standorten ge-
nau ausfallen würden, müßte theoretisch durch eigene
Szenarien ermittelt wer-
den und ist von angenommenen Wind- und Niederschlagssituationen
abhängig.
Nimmt man einen Abschlag vom Biblis-Ergebnis anhand der Bevölkerungsdichte
vor, so ist davon auszugehen, daß im Durchschnitt der Sachschaden
55 Prozent
des Biblis- Wertes ergeben würde. Im Durchschnitt der BRD müßte
dann bei ei-
nem Super-GAU ein Sachschaden in Höhe von 231 Mrd. DM gegenüber
420
Mrd. bei einem Biblis-Unfall zu erwarten sein.
Gesamtschäden
Die geschätzten Gesamtschäden
aus einem Kernschmelzunfall in der BRD las-
sen sich aus der folgenden Tabelle 5 ablesen.
Tabelle 5: Gesamtschäden eines Super-GAU's in der BRD
(in Mrd. DM)
| Personenschäden: |
|
| Mortalität: |
10.080 |
| Morbidität: |
386 |
| Gesamt: |
10.466 |
| |
|
| Sachschäden: |
231 |
| |
|
| Summe (Personen und Sachschäden):
|
10.697 |
4. Der Umgang mit Super-GAU-Risiken:
Internalisierung oder ökologischer Rahmen?
Ein Reaktorunfall ist ein stochastisches
Risiko, für das sich keine Schadensfunk-
tion etwa in der Dimension Pf/Emissionseinheit ableiten läßt.
Es lassen sich le-
diglich die absoluten Schäden eines Unfalls schätzen,
mit der Wahrscheinlichkeit
seines Eintretens gewichten und in Bezug zur Energieproduktion der
Kernkraft-
werke setzen. Der ermittelte Wert besitzt die Dimension Pf/J oder
alternativ
Pf/kWh.
Es gibt zwei Wege zum Umgang mit Super-GAU-Schäden,
die im folgenden dar-
gestellt werden sollen. Die erste Möglichkeit besteht darin,
die Unfallschäden zu
internalisieren, indem der ermittelte monetäre Wert der Schäden
auf den
Strompreis aus der Kernenergie aufgeschlagen wird. Die zweite Möglichkeit
be-
steht darin, tolerierbare Risiko-Limits vorzugeben, die den Energieproduzenten
als Restriktion auferlegt werden. Diese Strategie strebt einen "ökologischen
Rahmen" für die Marktwirtschaft an, innerhalb dessen der
Preismechanismus
weiterhin für die optimale Allokation von Ressourcen sorgt
(Hansmeyer/Schneider 1990, Kemper 1989).
4.1. Die Internalisierung der Kosten eines Super-GAU's
Die Internalisierung von Umweltschäden
setzt deren Monetarisierung voraus.
Für einen Kernschmelzunfall in der BRD wurden hier Schäden
in Höhe von
10,6976 Billionen DM berechnet. Die Wahrscheinlichkeit für
einen Super-GAU
beträgt laut DRS Phase B 1 : 33.333 Jahre (ohne Maßnahmen
des Accident-
Managements). Bezogen auf die BRD und das Jahr 1989, in dem 20 Reaktoren
in Betrieb waren, muß demnach alle 1.666 Jahre mit einem Kernschmelzunfall
gerechnet werden. Bei einem absoluten Schaden von 10,697 Billionen
DM
ergeben sich jährliche Schadenskosten von 6,42 Mrd. DM. Die
20 Kernreaktoren
in der BRD erbrachten 1989 eine Arbeit von 537,8 P J (bzw. 149,4
TWh) (Brecht
et. al., 1990). Bezogen auf eine Energieeinheit fa]]en monetäre
externe Kosten in
Höhe von 1,2 Pf/kJ (bzw. 4,3 Pf/kWh).
Das Ergebnis liegt im Bereich der
Schätzungen von Ottinger (2,3 cents/kWh), im
Schätzungsbereich der Ergebnisse der Hohmeyer-Studie (1,2 bis
12 Pf/kWh), um
das dreifache unter den Werten von Ferguson (5 pence/kWh) und um
rund das
sechzigfache über dem oberen Bereich von Voß (0,008 bis
0,07 Pf/kWh).
4.2. Risiko-Limits: Der ökologische Rahmen
Da ein optimales Ausmaß an Umweltrisiken
häufig nicht theoretisch bestimmt
werden kann, wird von, Umweltökonomen zunehmend gefordert,
Umweltquali-
tätsziele zu fixieren, die von Produzenten und Konsumenten
im Wirtschaftspro-
zeß eingehalten werden müssen. Wie Kemper schreibt: "Ökologisches
Ziel sollte
dabei die Einhaltung ökologischer Rahmenwerte in Form von Imissions-
und
daraus abgeleiteten Emissionsbegrenzungen sein, die das ökologische
Gleichge-
wicht gewährleisten. Diese sollten politisch in einem ökologischen
Rahmen ...
festgeschrieben werden" (Kemper, 1989). Während der Staat
ökologische Stan-
dards setzt, soll der Marktmechanismus innerhalb dieses Rahmens
für eine mög-
lichst effiziente Allokation sorgen. Für eine Wirtschaftsordnung,
die sich dieser
Strategie verpflichtet, hat Wicke den Begriff "Öko-soziale
Marktwirtschaft" ge-
prägt (Wicke, 1991).
Standards für den Umgang mit
möglichen Kernschmelzunfällen sind auf mehre-
ren Ebenen denkbar:
- quantitiative Risiko-Limits;
- qualitative Standards;
- Standardisierte Verfahren der Risikobewertung.
4.2.1. Quantitative Risiko-Limits
Risiko-Grenzwerte für Kernkraftwerke
sind bislang in der ERD nicht vorhanden.
Es besteht keine Einigkeit über kritische Werte, die bestimmen,
welches Risiko
gerade noch akzeptabel und \\'elches gerade nicht mehr akzeptabel
sein kann.
Allgemeiner Konsens bei der Festlegung eines ökologischen Rahmens
besteht
lediglich in dem Punkt, wie Hansmeyer /Schneider es ausdrücken,
"daß das Öko-
logische Existenzminimum unter absolutem Schutz steht" (Hansmeyer
/Schnei-
der, 1990). Das ökologische Existenzminimum kann -um die Definition
der Öko-
sozialen Marktwirtschaft von Wicke zu zitieren- auch so beschrieben
werden,
daß "die Umwelt in ausreichendem Maße geschützt
und für die nachfolgenden
Generationen erhalten und bewahrt wird" (Wicke, 1991). Insofern
ist zu fragen,
wie sich das Postulat des ökologischen Existenzminimums konkreter
definieren
bzw. quantifizieren läßt, und ob es durch den Einsatz
der Kernenergie gefährdet
wird.
Risikolimits bzw. Sicherheitsstandards
müßten zunächst einmal hinsichtlich ihrer
Dimension festgelegt werden, etwa als:
- maximal zulässige Eintrittswahrscheinlichkeit;
- maximal zulässige Kollektivdosis bei einem Unfall (Mio.
Pers.-rem);
- maximal zulässige Individualdosis (rem);
- maximal zulässiges Individualrisiko (komparativ zu anderen
Risiken)
- maximal zulässiges Kollektivrisiko (komparativ zu anderen
Risiken)
(a) Safety Goals
Im Ausland gibt es durchaus schon
Erfahrungen mit Risiko-Grenzwerten im Be-
reich der Kernenergie. 1986 trat in den USA das Policy Statement
der NRC mit
dem Titel "Safety Goals for the Operation of Nuclear Power
Plants" in Kraft. Die
quantitativen Risiko-Grenzwerte lauten (Hahn/Sailer, 1987):
- Das Risiko eines akuten Todesfalles
durch Reaktorunfälle für ein mittleres
Individuum in der Nachbarschaft eines Kernkraftwerkes soll ein
Zehntel
eines Prozents (0,1 Prozent) der Summe der Todesrisiken aus Unfällen,
denen die Mitglieder der U.S.-Bevö1kerung ausgesetzt sind,
nicht Überstei-
gen.
- Das Risiko von tödlichen Krebserkrankungen als Ursache
des Kernkraft-
werksbetriebes soll für die Bevölkerung in der Umgebung
der Anlage ein
Zehntel eines Prozents (0,1 Prozent) der Summe der Krebsrisiken
aus allen
Ursachen nicht übersteigen.
Zudem wird eine -allerdings vorläufige
und revidierbare -Richtlinie formuliert.
Nach ihr soll "die Gesamt-Eintrittshäufigkeit für
eine große Freisetzung von ra-
dioaktivem Material kleiner als 1 : 1.000.000 pro Reaktorjahr sein"
(Hahn/Sailer,
1987).
Bei den Safety Goals in den USA handelt
es sich also um Grenzwerte für das In-
dividualrisiko und für die Eintrittshäufigkeit. Verbindliche
Safety Goals in Form
maximaler Unfallwahrscheinlichkeiten gibt es auch in Großbritannien,
unver-
-bindliche Risiko-Limits exisitieren in Frankreich und Kanada.
(b) Schadensausmaß
Ein Mangel der im Ausland bis heute
formulierten Risikogrenzwerte besteht
darin, daß in den Risikokennziffern die Höhe der Schäden
vernachlässigt wird:
"Die Formulierung der Safety Goals läßt nämlich
prinzipiell beliebig große Ma-
ximalschäden zu, wenn nur deren Eintrittswahrscheinlichkeit
entsprechend ge-
ring ist" (Hahn/Sailer, 1987).
Eine Weiterentwicklung von quantitativen
Risiko-Limits könnte demnach darin
bestehen, zusätzlich absolute Limits für das mögliche
Schadensausmaß zu setzen,
da es Schadensausmaße geben kann, die unabhängig von
ihrer Eintrittswahr-
scheinlichkeit so groß sind, daß sie nicht mehr akzeptabel
sind.
(c) Private Versicherbarkeit
Geldeinheiten sind als Dimension für
Risikolimits unbrauchbar. Monetäre Scha-
densgrößen können aber immerhin eine Orientierung
bei der Festlegung von
Standards geben, indem sie anzeigen, welche Umweltkosten auch innerhalb
des
Limits noch verbleiben und welche Kosten durch das Limit vermieden
werden.
Möglich wäre auch, ein Limit
derart zu formulieren, daß Risiken in einer Markt-
wirtschaft nur dann zugelassen werden, wenn sie privat versicherbar
sind. Damit
wäre das Verursacherprinzip in der Weise durchgesetzt, daß
die Kosten eines
Unfalls von den Verursachern in Form von Prämien getragen werden
müßten.
Das Postulat einer privaten Versicherbarkeit würde
- entweder dazu führen, daß
Haftungsgrenzen und Deckungssummen für
Reaktorunfälle den zu erwartenden Schadenskosten angepaßt,
also ent-
sprechend erhöht werden
- oder es würde dazu führen, daß die Risiken den
versicherbaren Deckungs-
summen angepaßt, also entsprechend gesenkt werden.
Die BRD gehört neben Japan und
der Schweiz zu den drei Ländern, in denen
Kernkraftwerksbetreiber für Unfallschäden ohne Verschulden
unbegrenzt haf-
ten. Die Deckungssumme in der ERD liegt mit 0,5 Mrd. DM neben den
USA in-
ternational an der Spitze (Pelzer, 1991; Smets, 1987). Im Vergleich
zu den mögli-
chen Schäden erscheinen diese Summen jedoch als vernachlässigbar
klein. Eine
Aufstockung der Deckungssumme auf 10 Milliarden DM, wie sie in der
BRD
derzeit diskutiert wird, dürfte bereits an die Grenze der Versicherbarkeit
über
private Versicherungsunternehmen stoßen. Im Atomhaftungsrecht
der USA sind
derzeit Super-GAU-Schäden bis zu 7,8 Mrd. US-$ finanziell gedeckt:
200 Mio.
US-$ durch eine Haftpflichtversicherung, 7,607 Mrd. US-$ durch ein
Rückversi-
cherungssystem, bei dem die Inhaber von Kernkraftwerken im Schadensfalle
nachträglich bestimmte Summen zahlen müssen (Pelzer, 1991).
Super-GAU-
Schäden in ihrer vollen Höhe von mehreren Billionen DM,
wie sie heute bei ei-
nem Unfall nach dem Muster der Biblis-Szenarien möglich wären,
privat versi-
chern zu wollen, erscheint aussichtslos.
Das Postulat einer privaten Versicherbarkeit
würde also eher einen Anreiz da-
hingehend geben, die Risiken zu senken bzw. Anlagen zu errichten,
die einen
Super-GAU nach dem Muster der Biblis-Szenarien völlig ausschließen.
Eine sol-
che Anlage könnte der sogenannte inhärent sichere Reaktor
sein. Als inhärent
sicher wird eine Anlage bezeichnet, deren Sicherheit nicht auf dem
Eingreifen
von Personal oder dem Funktionieren elektromagnetischer Komponenten,
son-
dem auf unveränderbaren Prinzipien der Physik und Chemie beruht
(Hahn/Sailer, 1987).
Folgender Sachverhalt ist bei der
Frage nach der Versicherbarkeit von Super-
GAU-Risiken zu berücksichtigen: Während bei der rechnerischen
Internalisie-
rung der Schäden eine Unfallwahrscheinlichkeit von 33.300 Jahren
pro Anlage
veranschlagt werden kann, müßte eine private Versicherung
deutlich höhere
Prämien berechnen als die ermittelten externen Kosten pro KWh,
um im Scha-
densfall tatsächlich liquide sein zu können.
Ein Beispiel: Eine Versicherung will
25 Reaktoren in der BRD mit einer Jah-
resleistung von 10 Mrd. kWh/Jahr versichern. Um in einem Zeitraum
von 20
Jahren (in dem die Reaktoren 5 Billionen kWh Energie erzeugen) genügend
Ka-
pital angespart zu haben, mit dem sie einen Super-GAU-Schaden in
Höhe von 5
Billionen DM entschädigen kann, müßte sie eine Versicherungsprämie
erheben,
die bei Umlage auf den Strompreis 1 DM/kWh ergeben würde (Sauer,
1991).
4.2.2. Qualitative Standards
Unsicherheit bei der Bewertung von
Umweltschäden hat dazu geführt, daß bis-
lang auf quantitative Risiko-Limits weitgehend verzichtet werden
muß. Das Vor-
liegen von Unsicherheit auf der einen Seite und das Ziel der Sicherung
des öko-
logischen Existenzminimums auf der anderen Seite legen risikoaversives
Verhal-
ten nahe. Im Zweifel müßten also sehr niedrige Grenzwerte
gewählt werden.
Hilfreich ist es bei der Setzung von
Risiko-Limits, sich bestimmte Eigenschaften
von Risiken vor Augen zu führen. Kriterien könnten sein:
- Irreversibilität von Risiken;
- Unfreiwilligkeit;
- Auswirkungen auf spätere Generationen.
Liegt eine dieser drei Eigenschaften
vor, so liegt es nahe, Limits besonders risi-
koaversiv zu setzen oder ein Risiko ganz zu untersagen.
(a) Irreversibilität
Die Risiken irreversibler Schäden
werden bislang vor allem im Artenschutz dis-
kutiert. Bishop hat vorgeschlagen, bei Vorliegen irreversibler Risiken
(Risiko des
Auslöschens einer Spezie) statt des statistischen Erwartungswertes
das Maximin-
Kriterium als Entscheidungskriterium zu verwenden (Bishop, 1978).
Dieses Kri-
terium, der sogenannte modifizierte Sufe-Minimum-Standard, besagt,
daß beim
Risiko irreversibler Schäden durch eine Handlungsalternative
im "worst case" auf
eine Handlungsalternative mit geringeren Risiken umzusteigen ist,
solange d1e
durch eine solche Entscheidung verursachten sozialen Kosten nicht
unvertretbar \
hoch sind.
Auf die Kernenergie bezogen würde
diese Regellauten: Steige, weil das Risiko
irreversibler Schäden besteht, auf einen Energieträger
mit geringeren Risiken
um. Berechne aber zunächst die zusätzlichen Kosten, die
aus dem Einsatz eines
weniger risikoreichen Energieträgers entstehen, und entscheide,
ob diese zusätz-
lichen Kosten gesellschaftlich akzeptabel sind.
Das Kriterium, daß die zusätzlichen
Kosten gesellschaftlich akzeptiert werden
müssen, macht wiederum eine Erhebung von Zahlungsbereitschaften
erforder-
lich. Die Schwäche des modifizierten Safe-Minimum-Standards
liegt somit darin,
daß das - sicherlich wichtige -Kriterium der Irreversibilität
sehr weich ist und
letztlich doch wieder mit ökonomischen Kriterien (Zahlungsbereitschaft)
abge-
wogen werden muß. Der modifizierte Safe-Minimum-Standard liefert
also ledig-
lich ein Kriterium für die Risikobewertung, aber keinen kritischen
Wert, der ihm
als Standard Operationalität verleihen würde.
(b) Unfreiwilligkeit
Das Problem der Unfreiwilligkeit von
GAU-Risiken wurde bereits im Zusam-
menhang mit der Bewertung von Gesundheitsrisiken in Kapitel 3, Abschnitt
1
dargestellt. Nach der Vertragstheorie von Rawls liegt der Schluß
nahe, nur frei-
willige Risiken zuzulassen, wenn die körperliche Unversehrtheit
gefährdet ist.
Sind geschützte Güter wie die körperliche Unversehrtheit
bedroht, so sollte für
die Wirtschaftssubjekte die. Möglichkeit bestehen, dem Risiko
auszuweichen
(womit dem Ausweichenden in der Regel auch die Nutzen aus dem Projekt
ent-
gehen). Als wichtiges Kriterium bei der Festlegung von Risikostandards
läßt sich
daher die Einstufung ableiten, ob es sich um ein unausweichliches
Risiko han-
delt, oder ob die Möglichkeit besteht, sich dem Risiko zu entziehen
(Höhe der
Ausweichkosten).
(c) Auswirkungen auf spätere Generationen
Gehört es zu den Zielen einer
Gesellschaftsordnung, die Umwelt für nachfol-
gende Generationen zu erhalten, so müssen Risiken, die diesem
Ziel im Wege
stehen können, minimiert werden. Gefahren mit zeitlich besonders
weitreichen-
den Konsequenzen, welche die Frage der Gerechtigkeit zwischen Generationen
berühren, sollte daher ebenfalls sehr risikoaversiv begegnet
werden.
4.2.3. Standardisierte Verfahren der Risikobewertung
Quantitative Limits bedürfen
der Ergänzung und Konkretisierung durch standar-
disierte Verfahren, welche die Grenzwerte auf Einzelfälle anwenden.
Soweit es
keine quantitativen Risiko-Limits gibt oder soweit diese breite
Interpretations-
und Ermessensspielräume lassen, sollte durch derartige Verfahren
Konsens -
bzw. auf politischer Ebene ein Kompromiß -hergestellt werden.
Solche Verfah-
ren können beispielsweise in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung
mit Be-
teiligung von Bürgern und Verbänden oder in Form einer
Technikfolgenabschät-
zung standardisiert werden (Ewers 1988, O'Riordan/Wynne 1987).
5. Forschungsbedarf
Die international gewachsene Anzahl
an Studien zur Bewertung von sozialen
Kosten eines Super-GAU's hat, was die Ergebnisse anbetrifft, zu
einem gewissen
Konsens geführt. Im Hinblick auf die Bewertungsmethodik und
empirische stu-
dien besteht allerdings noch erheblicher Forschungsbedarf. Eigene
empirische
Studien über den Wert von Gesundheitsrisiken für die BRD
erscheinen erford-
lich, da die in den USA und Großbritannien gemessenen Präferenzen
zur Ver-
meidung von Super-GAU-Risiken nicht unbedingt denen hierzulande
entspre-
chen müssen. Interessant dürften vor allem CV-Untersuchungen
sein, deren De-
sign Eigenschaften wie Unfreiwilligkeit von Risiken und das "psychologische
Ri-
siko" berücksichtigt. Zudem besteht ein umfangreicher
Forschungsbedarf auf
dem Gebiet der Bewertung von Morbiditätsrisiken, damit von
der unbefriedi-
genden, bislang angewendeten Humankapitalmethode Abstand genommen
wer-
den kann.
Weiterer Forschungsbedarf besteht
hinsichtlich der Entwicklung von Standards
für die Zulassung von Risiken. Dabei sollte sowohl eine verbesserte
Quantifizie-
rung von Standards für Super-GAU-Risiken angestrebt werden
als auch -soweit
sich eine Quantifizierung als unzureichend, unmöglich oder
nicht konsensfähig
erweist -eine Standardisierung von Verfahren zur Risikobewertung.
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