Beim Thema
Müll und den Gebühren, die wir für seine Entsorgung
zu zahlen haben spiegelt sich das große Externalisierungsproblem
unserer Ökonomie in kleinem Maßstab wieder.
Ein völlig rücksichtslos Müll erzeugender Zeitgenosse
muss in Deutschland die gleichen Abfallentsorgungsgebühren
zahlen, wie ein sich um Müllvermeidung und weitgehende
Verwertung bemühender Mitbürger. Der umsichtig
handelnde wird gezwungen, den fatal agierenden Konsumenten zu
subventionieren.
Wollte man
hier ansatzweise Gerechtigkeit schaffen, wollte man die Notwendigkeiten
für die natürlichen Lebensgrundlagen wenigstens minimal
in den Entsorgungskosten wiederspiegeln, käme man um die
einzig vernünftige Lösung nicht herum: Nämlich:
Die Müllgebühren müssen gänzlich abgeschafft
und die jeweiligen Entsorgungskosten eines jeden Produkts individuell
in den Preis integriert werden.
Genau wie etwa bei der Mehrwertsteuer würde jeder Mensch
genau für den Müll zahlen, den er oder sie verursacht
hat, nicht mehr und nicht weniger.
Um das Augenmerk
der Öffentlichkeit auf diese Problematik und alles was
damit noch zusammenhängt zu lenken, führte unser Vereinsmitglied
Carl Christian Rheinländer über 10 Jahre hinweg einen
öffentlichen Kampf gegen den örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb
der Kreisverwaltung und gegen die Verwaltungsgerichte.
Im ersten Prozess hat er noch auf eine, dem tatsächlichen
Müllaufkommen entsprechende, Gebührenreduzierung geklagt,
musste aber bald erkennen, dass eine solche Reduzierung im Gesetz
gar nicht vorgesehen ist.
Allerdings fand sich aber eine unmissverständliche Regelung
in den deutschen Abfallgesetzen, wonach jemand, der überhaupt
keinen Restmüll (auch Beseitigungsmüll oder überlassungspflichtiger
Abfall genannt) erzeugt, auch überhaupt keine Müllgebühren
zahlen muss.
Jedoch,
und dies macht der Fall nach nunmehr 5 Prozessen deutlich:
Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
setzen hier alles daran, den Präzedenzfall zu verhindern,
bzw. zu unterbinden, dass hier eine gerechte und den natürlichen
Lebensgrundlagen schonende Regelung praktiziert werden kann.
Im Sommer
2008 ist der letzte Prozess mit einem Vergleich und Teilerfolg
abgeschlossen worden. Die Kreisverwaltung muss Rheinländer
zwei Drittel seiner Gebühren wieder zurück erstatten.
( "Mehr ist nicht drin unter dem herrschenden Rechtsverständnis.")
Auf seiner Website www.restmuellnet.de
macht "Deutschlands bekanntester Müllvermeider (utopia.de)"
alles öffentlich. Hier findet man umfangreiche Argumentationen
zum Thema und alle Schreiben von Kläger, Beklagten und
Gericht.
Die Schlüssigkeit von Rheinländers Anliegen, das ja
eigentlich das Anliegen von uns allen ist, steht einer haarsträubenden
Ignoranz von bräsigen Verwaltungsinstitutionen und am Thema
kaum interessierten Richtern gegenüber.
Wen es genauer interessiert: Gebündelt findet sich die
Kritik an den Verfahren vor allem in der Klageschrift beim Verfassungsgerichtshof
Rheinland-Pfalz vom 24.September 2006, nachzulesen auf o.g.
Website (hier).